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In einem gemischt genutzten Wohngebäude mit mehr als 50 Prozent Wohnnutzung kann die LCA stets nach den LCA-Bilanzierungsregeln für Wohngebäude gemäß Anhangdokument 3.1.1 der Anlage 3 zum QNG-Handbuch erfolgen.

Dabei ist für das Gesamtgebäude der LCA-Anforderungswert für Wohngebäude nachzuweisen.

Gemäß Abschnitt 2.1.2 der Anlage 1 zum QNG-Handbuch ist "das zu bewertende Gebäude der Nutzungsart Wohngebäude zuzuordnen, wenn es nach § 3 Absatz 1 Nummer 33 GEG ein Wohngebäude ist". Es sind jeweils die Anforderungen der zutreffenden Siegelvariante nach Anlage 3 zum QNG-Handbuch zu erfüllen.


Die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Berechnungen und der LCA-Nachweis sind voneinander unabhängig zu betrachten.



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