Änderung GEG/BEG zum 01.01.2023
Zum 01.01.2023 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz GEG 2023 in Kraft. Änderungen gegenüber dem GEG 2020 sind:
- Reduzierung des Neubauanforderungswert Jahres-Primärenergiebedarf von bisher 75 Prozent auf 55 Prozent des Referenzgebäudes für Wohn- und Nichtwohngebäude
- PV-Anrechnung nur noch mit monatlichen Bilanzierung - die vereinfachte PV-Berechnung entfällt
- Referenzgebäude WG - DIN-V 18599-10: 2018-09: nutzungsbedingter Mindestaußenluftwechsel nNutz: 0,50 h-1
- Anpassung des in Anlage 5 des GEG geregelten vereinfachten Nachweisverfahrens für Wohngebäude (Modellgebäudeverfahren) und die Einführung eines Primärenergiefaktors für Strom zum Betrieb von wärmenetzgebundenen Großwärmepumpen.
(LINK VON KFW)
Zu diesen Änderungen haben wir folgendes im Energieberater für Sie angepasst:
Für neue Projekte oder bei den EB-Optionen können jetzt die Randbedingungen GEG 2023 ausgewählt werden:
Die Anforderungen der Grundbedingungen für das GEG 2023 können Sie jetzt wie bei EnEV über das Drop-Down Menü anpassen