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Auszug aus dem iSFP Handbuch S. 32-33


Um die geplanten Maßnahmen und ihre Wirtschaftlichkeit einordnen zu können, müssen sie für die Hauseigentümer möglichst wirklichkeitsnah dargestellt sein. Da der tatsächliche Energieverbrauch oftmals niedriger ist als der errechnete Bedarf, werden die Energiekosten im Ist- und im Zielzustand auf Verbrauchsbasis berechnet, während die energetische Bewertung anhand des berechneten Bedarfs erfolgt s. Kapitel 12

Im Idealfall kann der Energieverbrauch vor der Sanierung auf Grundlage vorhandener Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre berechnet werden. Der Energieverbrauchskennwert ist dann mithilfe der „Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand“ (BMWi/BMU, 29. März 2021) zu bereinigen.


Den tatsächlichen Verbrauch, können Sie mit dem HS Verbrauchspass berechnen und den Durchschnittswert im iSFP hinterlegen. Den Verbrauchsfaktor setzen Sie dann auf 1

Info

Liegen keine Abrechnungen zu den tatsächlichen Verbräuchen der letzten Jahre vor oder sind sie nicht vollständig, weil zum Beispiel die Bewohner gewechselt haben, so kann kein belastbarer Verbrauchswert berechnet werden. Sie können in diesem Fall auf den „typischen Verbrauch“ zurückgreifen. Dieser beschreibt den durchschnittlichen Heizenergieverbrauch, den ein Gebäude gleicher Größe und gleichen energetischen Standards hat. Der typische Verbrauch wurde vom Institut für Wohnen und Umwelt in einer umfangreichen Studie hergeleitet (BBSR-Online-Publikation Nr. 04/2019, Berücksichtigung des Nutzer-verhaltens bei energetischen Verbesserungen). Er berücksichtigt, dass Bewohner von ungedämmten Gebäuden in der Regel sparsamer heizen als Bewohner von gedämmten Gebäuden. Der typische Heizenergieverbrauch wird aus dem berechneten Endenergiebedarf mithilfe eines Verbrauchsfaktors berechnet.

Sollten keine Verbräuche vorliegen, kann der Heizungsverbrauch auf Basis des Bedarfs mit dem Verbrauchsfaktors bereinigt werden. (Hierbei wird nur die Heizung verbrauchsbereinigt) unter "Rest" wird der Warmwasserbedarf hinterlegt.

Hinweis

Die Verbrauchsbereinigung bezieht sich nur auf den Heizenergiebedarf, unter "Rest" eingetragene kWh werden nicht bereinigt, da hier die Warmwasserbereitung eingetragen wird.

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