Für die Stichprobenkontrollen der Energieausweise nach GEG, besteht noch keine Möglichkeit die XML-Dateien hochzuladen, da das DIBt das Datenschema noch nicht vollständig umgesetzt hat.
Sobald dieses Schema verfügbar ist, werden wir Sie genauer informieren.
Die Registriernummer kann wie gewohnt über die DIBt-Registrierstelle im Internet abgerufen werden. Hier wird bei der Anforderung von Registriernummern beim DIBt zusätzlich die Angabe der Gesetzesgrundlage gefordert. Hier kann dann zwischen "ENEV" und "GEG-2020" unterschieden werden.
Die erstellten Energieausweise können dann noch nachträglich geprüft werden.
Details hierzu finden Sie im § 99 des GEG.