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Für die Stichprobenkontrollen der Energieausweise nach GEG, besteht noch keine Möglichkeit die XML-Dateien hochzuladen, da das DIBt das Datenschema noch nicht vollständig umgesetzt hat.

Sobald dieses Schema verfügbar ist, werden wir Sie genauer informieren.

Die Registriernummer kann wie gewohnt über die DIBt-Registrierstelle im Internet abgerufen werden. Hier wird bei der Anforderung von Registriernummern beim DIBt zusätzlich die Angabe der Gesetzesgrundlage gefordert. Hier kann dann zwischen "ENEV" und "GEG-2020" unterschieden werden.

Die erstellten Energieausweise können dann noch nachträglich geprüft werden.

Details hierzu finden Sie im § 99 des GEG.



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