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Problem

Einstellung ab wann erinnert oder gemahnt werden soll.


Lösung

In den Sonder-Einstellungen haben Sie die Möglichkeit einzustellen, ab wann Kamin für den fortlaufenden Bereich Erinnerungen oder Mahnungen schreiben soll bzw. ab wann in der offenen Posten Liste darauf hingewiesen werden soll ob eine Erinnerung- oder Mahnung geschrieben werden sollte.

Dazu gehen Sie in der Menüzeile auf "Dienste→ Sonder-Einstellungen→ Rechnung (1)→ Frist bis zur ersten Erinnerung/Mahnung".

Unten links im Fenster finden Sie nochmal ein Beispiel zu diesem Punkt. Die Änderung muss auch nur in dem Feld "Auswahl" erfolgen.

Auswahlmöglichkeiten.:

  1. 1-999 Tage








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