Für das EEWärmeG wird ein abweichender Gebäudebedarf berechnet, hier wird der Bedarf des Gebäudes nach DIN 18599 Beiblatt 2 ohne die Erzeugungsverluste und (sofern vorhanden) die Gutschrift einer Lüftungsanlage errechnet. Dadurch ergibt sich eine Abweichungen im Nutzenergie-/Heizwärmebedarf in der EnEV Berechnung zur Angabe im EEWärmeG DIN Formblatt. Dadurch ergibt sich z.B. auch ein unterschiedlicher Deckungsanteil für die Solaranlage im direkten Vergleich EEWärmeG und z.B. im Energieausweis. Es ist im Energieausweis möglich, den Deckungsanteil manuell anzupassen damit diese übereinstimmt.