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Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Energiepreispauschale von 300 Euro beschlossen und soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfte-Erzielung entstehen. Die Auszahlung ist für Arbeitgeber bindend für die folgenden Gruppen:

Jeder, der

  • zum STICHTAG 1. September 2022 in einem „ersten Arbeitsverhältnis“ steht und einer der Steuerklassen I bis V angehört
  • oder im „ersten Arbeitsverhältnis“ als Minijobber:in pauschal versteuert wird

Sie ist in der Regel steuerpflichtig, so dass sich die Nettoentlastung entsprechend der persönlichen Steuerbelastung mindert. Für die Sozialversicherung fallen keine Abgaben an.

Wer dies nicht über den Arbeitgeber ausgezahlt bekommt, aber "berechtigt" wäre, kann diese über die Steuererklärung 2022 geltend machen.


FAQ-Bekanntmachung des Bundesministeriums für Finanzen (Stand 20.07.2022)


Automatische Anpassungen mit der Update-Installation

Lohnart "Energiepreispauschale 2022" (Konten)

Mit dem ersten Aufruf nach der Installation wird automatisch die Lohnart "Energiepreispauschale 2022" in dem Bereich der Einmalzahlungen für die AUSZAHLUNG der Energiepreispauschale angelegt:

Diese Lohnart wird automatisch mit den Konten des SKR03 vorbelegt (Soll=4120 / Haben=1755). Sollten abweichende Konten verwendet werden, können die Konten in der Lohnart über den Menü-Punkt "Verwaltung" → "Lohnarten" → "Einmalzahlungen" anpasst werden.


Erster Aufruf nach Update-Installation

Abfrage: Energiepreispauschale 2022

Nach der Installation dieser Version wird bei dem ersten Aufruf die folgende Meldung angezeigt:

"Möchten Sie die Voranmeldung der Energiepreispauschale 2022 jetzt automatisch eintragen lassen ?
Ein späterer Aufruf ist über "Dienste" → "Datenpflege" → "Energiepreispauschale 2022" möglich.
(Ja/Nein)"


Wenn diese Meldung mit "Nein" bestätigt wird, öffnet sich das Programm wie gewohnt ohne Änderungen vorzunehmen.

Beim Anwählen von "Ja" erhält man eine Liste, die wie folgt aussieht, in der schon eine Vorauswahl der Mitarbeiter vorgeschlagen wird ((Warnung) Ausnahme: MiniJob's da meistens Zweitbeschäftigung):

Sollten weitere Mitarbeiter wie z.B. MiniJob's zusätzlich für die Auszahlung vorangemeldet werden, dann bei er Auswahl einen "Haken" setzen.

Mit dem Schalter "Speichern" werden die Werte für die Anmeldung übernommen, dieses ist nur (Info) einmalig möglich.

Hierbei haben Sie die Möglichkeit eine Kontrollliste für Ihre Unterlagen auszugeben:

Musterliste des Ausdruckes:


Nachträglicher Aufruf der Energiepreispauschale 2022

Wenn Sie die erste Abfrage mit "Nein" bestätigt haben, können Sie (Info) einmalig die "Dienste" → "Datenpflege" → "Energiepreispauschale 2022" aufrufen:


WICHTIG:

Nachdem eine der beiden Listen "gespeichert" wurden, ist kein weiterer automatische Lauf mehr möglich, es kann jedoch jederzeit individuell pro Mitarbeiter angepasst werden:


Individuelle Bestimmung der Mitarbeiter für die Voranmeldung/Berechtigung

Änderung der Mitarbeiter kann über die Mitarbeiterstammdaten über den Tabreiter "Sonstiges" durchgeführt werden:


Versand der LSTVA für 08.2022 / 3. Quartal

Wenn alle betreffenden Mitarbeiter vorbelegt sind, dann die Lohnsteueranmeldung via Elster versendet wird, steht (Info) einmalig der Voranmeldungswert für die Energiepreispauschale 2022 in der Kennzahl 35 (ausgenommen von Korrekturen z. B. über die "berichtigte Anmeldung"):


Monatsabschluss zu September 2022 / Auszahlung der Energiepreispauschale

Wenn der Monatsabschluss durchgeführt worden ist, erhalten Sie im September innerhalb der Abrechnungsliste ein weiteres Feld "EPP 2022 - Status", in der Sie erkennen können, welche Mitarbeiter vorbelegt worden sind:

Wenn "alle Mitarbeiter abrechnen" angewählt werden, kommt jetzt neben der bekannten Abfrage eine weitere Abfrage zur Energiepreispauschale 2022:

Sollte diese Meldung mit "Ja" bestätigt werden, wird eine Aktion durchgeführt, in der die Lohnart "Energiepreispauschale 2022" automatisch in die Abrechnung zur Auszahlung übernommen wird (zu erkennen an dem Feld "EPP 2022 - Status"):

Sollte die Abfrage mit "Nein" beantwortet worden sein, dann kann die Auswahl in der Abrechnung ist über den Bereich "Einmahlzahlung" eingefügt / verändert werden:

Die Ausgabe auf der Lohabrechnung für die Auszahlung sieht wie folgt aus:


Korrektur einer angemeldeten Auszahlung vor tatsächlicher Auszahlung

Wenn die Abrechnung schon in im September erfolgt ist, müsste als erster Schritt in der Abrechnung die "Energiepreispauschale 2022" incl. Betrag unter den Einmalzahlungen wieder entfernt werden:

Sollte die Pauschale rausgenommen worden sein, ändert sich der "EPP 2022 - Status" auf "berechtigt":

Als zweiten Schritt nehmen Sie dann in den "Mitarbeiterstammdaten" die Auszahlungsberechtigung bei dem Tabreiter "Sonstiges" heraus:

Mit diesem Entfernen, ändert sich der "EPP 2022 - Status" auf "nicht berechtigt":

Nach dieser Änderung müsste eine "Berichtigte" Lohnsteueranmeldung für den Anmeldezeitraum 08/2022 erfolgen:


Korrektur einer angemeldeten Auszahlung nach tatsächlicher Auszahlung - Stornierung

Sollte versehntlich eine Auszahlung an einen Mitarbeiter getätigt worden sein, bei dem schon eine Auszahlung erfolgt ist, dann müsste in dem aktuellen Abrechnungsmonat bei der Abrechnung die Lohnart "Energiepreispauschale 2022" mit einem negativen Betragen (-300,00€) erfasst werden:

Mit diesem Eintrag ändert sich der "EPP 2022 - Status" auf "storniert":

Nach dieser Änderung müsste eine "Berichtigte" Lohnsteueranmeldung für den Anmeldezeitraum 08/2022 erfolgen:

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