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Am 19.10.2023 wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) veröffentlicht. Es tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Diese Gesetzesänderungen beinhaltet KEINE Änderung der Anforderungswerte an den Primärenergiebedarf und den baulichen Wärmeschutz (für Wohngebäude den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenenTransmissionswärmeverlust und für Nichtwohngebäude die mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche).

Die Anforderung an die Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung §§ 34-45 und §§ 52-56 sind weggefallen.

Neu hinzugekommen sind Anforderungen an Heizungsanlagen §§71-73. Für neue Heizungen besteht sowohl bei Neubauten als auch bei Ersatz im Bestand die Pflicht 65 Prozent aus erneuerbaren Energien zu nutzen.

Die Muster für Energieausweise nach GEG 2024 § 85 Absatz 8, gemeinsam abgestimmt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, wurden am 08.12.2023 im Bundesanzeiger  veröffentlicht.

Beim Anlegen eines neuen Projektes und bei den Projektoptionen kann jetzt auch die Option GEG 2024 ausgewählt werden.

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Mit dem GEG 2024  ist nur noch die Berechnung nach DIN 18599 für Wohngebäude und Nichtwohngebäude zulässig. Damit kann für GEG 2024 die Berechnung nach DIN 4108-6/4701-10 für Wohngebäude nicht mehr ausgewählt werden.

Da die Anforderung an die Nutzung erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung §§ 34-45 und §§ 52-56 mit dem GEG 2024 weggefallen sind, werden keine Angaben zur Gesamterfüllung des Deckungsanteils für erneuerbare Energien angezeigt und ausgegeben.

Der Nachweis der erneuerbaren Energien an Heizungsanlagen nach GEG 2024 erfolgt über das Beiblatt 2 zur DIN 18599. Dieses Blatt wird überarbeitet und befindet sich aktuell in der Abstimmung. Wir werden eine Vorabversion umsetzen, sobald diese zur Verfügung steht.

Für die BEG-Förderung von Sanierungsvorhaben gelten die Anforderungen an die erneuerbaren Energien weiterhin unverändert. Der Deckungsanteil wird angezeigt und ausgegeben.

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