Voraussetzungen für den Verzicht auf einen Nachweis
gemäß DIN 4108-2:2013 gilt:
a)Liegt der Fensterflächenanteil unter den in DIN 4108-2:2013 Tabelle 6 angegebenen Grenzen, so darf auf einen Nachweis verzichtet werden.
b)Bei Wohngebäuden sowie bei Gebäudeteilen zur Wohnnutzung, bei denen der kritische Raum einen grundflächenbezogenen Fensterflächenanteil von 35% nicht überschreitet, und deren Fenster in Ost-, Süd- oder Westorientierung (inkl. derer eines Glasvorbaus) mit außenliegenden Sonnenschutzvorrichtungen mit einem Abminderungsfaktor FC≤0,30 bei Glas mit g>0,40 bzw. FC≤0,35 bei Glas mit g≤0,40 (siehe Tabelle 7) ausgestattet sind, kann auf einen Nachweis verzichtet werden. Ein Glasvorbau wird nicht als kritischer Raum herangezogen.
Zuschläge für den sommerlichen Wärmeschutz WG
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