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Voraussetzungen für den Verzicht auf einen Nachweis

gemäß DIN 4108-2:2013 gilt:


a)Liegt der Fensterflächenanteil unter den in DIN 4108-2:2013 Tabelle 6 angegebenen Grenzen, so darf auf einen Nachweis verzichtet werden.
b)Bei Wohngebäuden sowie bei Gebäudeteilen zur Wohnnutzung, bei denen der kritische Raum einen grundflächenbezogenen Fensterflächenanteil von 35% nicht überschreitet, und deren Fenster in Ost-, Süd- oder Westorientierung (inkl. derer eines Glasvorbaus) mit außenliegenden Sonnenschutzvorrichtungen mit einem Abminderungsfaktor FC0,30 bei Glas mit g>0,40 bzw. FC0,35 bei Glas mit g0,40 (siehe Tabelle 7) ausgestattet sind, kann auf einen Nachweis verzichtet werden. Ein Glasvorbau wird nicht als kritischer Raum herangezogen.


Zuschläge für den sommerlichen Wärmeschutz WG

negativer Szul (zulässiger Sonneneintragskennwert)

Nettogrundfläche des Raumes bzw. Raumbereiches


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