Sie geben im HS Verbrauchspass mindestens drei Abrechnungsperioden ein, diese werden jedoch im Ausdruck nicht einzeln ausgegeben, sondern zusammen.
Hierbei handelt es sich, um eine rechtliche Vorgabe. Nachzulesen ist dies in den „Bekanntmachungen der Regeln für Energieverbrauchskennwerte im Wohngebäudebestand“, welches Sie über die § Zeichen im Programm öffnen können.
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