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Wenn innerhalb der drei Jahre das Heizungssystem gewechselt wurde, steht man vor folgender Problematik:

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Gemäß Paragraf 3 der „Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte“ kann ein Energieausweis auf Verbrauchsbasis auch mit verschiedenen Heizungsanlagen ausgestellt werden. Die jeweiligen Verbrauchswerte der einzelnen Anlagen sind in einem solchen Fall zu addieren.

Die Bekanntmachung sagt nichts darüber, dass diese Systeme gleichzeitig in Betrieb sein müssen, d.h.  mit Hilfe mehrerer Systeme kann ggf. auch einen Systemwechsel dargestellt werden.

Wichtig ist, dass für jedes der Systeme die Energieverbräuche von mindestens 3 Jahren vorliegen und in der Software erfasst werden. Dieser Verbrauch kann aber für eine Zeitperiode auch Null sein, wenn das System nicht mehr / noch nicht in Betrieb war, z.B. weil die Heizungsanlage getauscht wurde.

Werden bei einem Systemwechsel nur die Zeiten eingegeben, in denen das System in Betrieb war, ergibt sich folgende Problematik:

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Der Durchschnittswert scheint auf den ersten Blick nicht plausibel. Hintergrund ist, dass der HS Verbrauchspass gemäß der oben genannten Bekanntmachung davon ausgeht, dass die Systeme parallel laufen und die zwei Verbrauchswerte addiert.


Hinweis
titleHinweis

Sie erhalten vom Programm beim Ausdruck auch eine entsprechende HinweismeldungFehlermeldung, diese sollte nicht ignoriert werden.

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Der Durchschnittswert scheint auf den ersten Blick nicht plausibel. Hintergrund ist, dass im HS Verbrauchspass in erster Linie davon ausgegangen wird, dass die Systeme parallel laufen.

Wenn man den Verbrauchsausweis trotzdem ausstellen möchte, kann man sich wie folgt behelfen

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Um zu einem „richtigen“ Verbrauchswert zu kommen, muss der Software zusätzlich noch mitgeteilt werden, dass das Alt- bzw. Neu-System jeweils eine Zeit lang NICHT gelaufen hat. Anders gesagt: Das eine (neue) System hat einen Endenergieverbrauch von Null gehabt hat, während das andere (alte) System gelaufen ist und umgekehrt:


System 1


System 2

Es werden also für die Zeiträume in denen das System NICHT mehr oder NOCH nicht bestand, die Jahre mit einem Verbrauch von 0 kWh hinterlegt.

Dadurch erhält man einen neu berechneten Durchschnittswert.


Tipp
titleHott-Tipp

Durch die Eingabe der Null-Perioden wird der Mittelwert beider Systeme auf den von der Bekanntmachung geforderten Gesamt-Zeitraum von mindestens 3 Jahren umgerechnet und verringert sich entsprechend. Die Addition beider Systeme führt dann zu dem durchschnittlichen Gesamt-Verbrauchskennwert.


Man sollte für diesen Fall generell in Betracht ziehen auf den Bedarfsausweis auszuweichen bzw. dieser kann hier die bessere Wahl sein.

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