Lösung
Wann erscheint eine Nachrüstpflicht?
Eine Nachrüstpflicht gilt für alle Anlagen die erscheint, wenn
- die Anlage bis einschließlich
den - den 21.03.2010 errichtet
wurden!- wurde.
- eine Typprüfung durchgeführt wurde.
Wann erscheint keine Nachrüstpflicht?
Keine Nachrüstpflicht wird angegeben, wenn:
- die Anlage nach dem 21.03.2010 errichtet wurde.
- es sich um die Anlagenart ,,1 '' (Zentralheizung) handelt.
Hier wird keine Nachrüstung ausgegeben, sondern eine Grenzwertstufe. - die Typprüfung rot angezeigt wird.
Hier muss eine Typprüfung angelegt werden, damit die Typprüfung als grün angezeigt wird dargestellt und die Nachrüstplicht ausgegeben wird.
Wie Sie eine Typprüfung anlegen, finden Sie hier: Beratung, Typprüfung & Ableitbedingungen - es sich um die Feuerstättenart nach ZIV ,,"Offener Kamin'' " handelt.
- Sie unter Anlagenart zusätzlich die Einzelraumfeuerungsanlage angehakt haben.
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Wie
kriege kann ich eine nicht gewollte Nachrüstpflicht
wegentfernen?
Schauen Kontrollieren Sie hier bitte zunächst, ob einer der oben genannte Punkte auf Ihre Feuerstätte zutrifft.
Trifft keiner dieser Punkte zu Ist keines dieser Themen passend und die Nachrüstpflicht wird trotzdem angezeigt, schauen überprüfen Sie bitte, ob einer eine der folgenden Punkte auf Ihre Feuerstätte zutrifftMöglichkeiten bei Ihrer Feuerstätte vorliegen:
- Sie haben zwar eine Typprüfung durchgeführt aber vergessen im Feld ,,"Pos. Prüfst.- Besch.'' " ein ,,"J'' " einzusetzen.
- Sie haben zwar eine Typprüfung durchgeführt aber vergessen im Feld ,,"Staubfilter vorh.'' " ein ,,"J'' einzusetzen."einzusetzen.
Die Nachrüstpflicht wird nicht auf der Bescheinigung ausgegeben?
Überprüfen Sie bitte in diesem Fall, ob im Messteil unter "Bemerkung" der Haken bei"Hinweis Nachrüstpflicht" gesetzt ist.
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