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In Mecklenburg Vorpommern können mehrere Behörden innerhalb eines Kehrbezirk Kehrbezirks zuständig sein. Damit ist die Zuweisung einer bestimmten Behörde zu einer Liegenschaft
für das Einzugsverfahren notwendig. So steht beim Erstellen der behördlichen Einzugverfahrens direkt die zuständige Behörde zur Verfügung.

Um die zuständige Behörde für jede Liegenschaft zu erfassen, finden Sie in der Hausakte das entsprechende Feld. Dort wird eine Kenn-Nummer für die Behörde gespeichert.


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Die Maske zur Verwaltung der Behörden-Adressen können Sie über das Lupen-Symbol neben dem Eingabe-Feld erreichen.

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Hier können Sie neue Adressen erfassen, alte Adressen ändern, suchen oder löschen. Mit der Schaltfläche "Übernehmen" können Sie die Daten der ausgewählten Behörde in KAMIN Futura übertragen. Zum Beispiel können Sie so
die Nummer
der Behörde in das Feld in der Hausakte eintragen. Die Auswahl der Adresseinträge im unteren Bereich des Dialogs ist auf die Adressen beschränkt, die auch einer Behörde zugeordnet sind.

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Wenn Sie die Adresse schon vorher in KAMIN Futura erfasst haben, wird diese zunächst nicht in der Auswahl angezeigt. Um eine solche Adresse hier nutzen zu können, müssen Sie die Adresse nicht neu eingeben, sondern können eine
vorhandene
Adresse als Behörde markieren. Gehen Sie dazu folgendermaßen vor:

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Mit der Schaltfläche "Bearbeitung starten" werden die Behörden-Nummern eingetragen.

 

Zwangseinzugsverfahren

Wenn Sie für eine Rechnung das Zwangseinzugsverfahren starten, wird automatisch die Adresse der für diese Liegenschaft zuständigen Behörde ausgewählt.


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