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Eine direkte Änderung des Rechenverfahrens z.B. von Wohn in Nichtwohngebäude ist nur möglich, wenn das Projekt nach DIN 18599 berechnet wurde. Sollten Sie also das Gebäude noch nach der DIN 4108-6/4701-10 berechnet haben, ist ein Zwischenschritt notwendig. Wir haben zu beiden Szenarien eine Anleitung erstellt.

Änderung von Wohngebäude nach DIN 4108-6/4701-10 in Nichtwohngebäude

Im ersten Schritt muss das Wohngebäude von der Berechnung DIN 4108-6/4701-10 in die Wohngebäudeberechnung nach DIN 18599 kopiert werden

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Danach wird das Projekt entsprechend in die DIN 18599 kopiert.

Änderung von Wohngebäuden nach DIN 18599 in Nichtwohngebäude

Das Projekt nach DIN 18599 Wohngebäude kann mit wenigen Klicks in die Nichtwohngebäudeberechnung umgestellt werden.

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...

titleHinweis

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Das Rechenverfahren eines bereits angelegten Projekts kann nachträglich nicht mehr verändert werden. Falls Sie beim Anlegen des Projekts einen Fehler gemacht haben, besteht die Möglichkeit, das Rechenverfahren samt Anlagentechnik zurückzusetzen.

Dazu öffnen Sie das betreffende Projekt und wählen die entsprechende Option im Menü unter "Programm" aus.

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Warnung
titleAchtung

Beim Zurücksetzen des Rechenverfahrens wird das Projekt nicht vorab gesichert oder eine Sicherungskopie angelegt.  Das bestehende Rechenverfahren wird hierbei vollständig gelöscht. Anschließend werden Sie aufgefordert, ein neues Rechenverfahren auszuwählen.

Falls Sie das Projekt in seiner ursprünglichen Form weiterhin benötigen, empfehlen wir dringend, das Projekt VOR dem Zurücksetzen in der Projektverwaltung zu kopieren. Erst danach sollten Sie das Rechenverfahren zurücksetzen.


Mit dieser Funktion können Sie nachträglich auch die Gebäudekategorie ändern, d.h. ein Wohngebäude in ein Nichtwohngebäude umwandeln oder umgekehrt.

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