Hier werden die im Gebäude verwendeten Anlagen zur Heizung, Kühlung und Lüftung sowie etwaige PV-Anlagen erfasst.
Inhalt |
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Wohngebäude: Pauschaler Strombedarf
Die Karte wird automatisch angelegt und ist nicht löschbar. Hier wird der pauschale Strombedarf sowie die Auswahl des energetischen Standards des Gebäudes für die Ermitllung des pauschalen Sockelbetrags dargestellt.
Nach den Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude wird der Energiebedarf der Nutzer mit 20 kWh Endenergie (Netzstrom)/m² beheizter NRF angenommen.
Nichtwohngebäude: Beleuchtungsstrom
Sockelbetrag
Wohngebäude
Nichtwohngebäude
Wie bei Wohngebäuden umfasst der Sockelbetrag bei Nichtwohngebäuden die Bauteile der KG 400, die in der rechtsaufgeführten Tabelle erwähnt sind.
Info |
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Bei Nichtwohngebäuden ist der Sockelbetrag vom Anforderungsniveau abhängig. |
Hinweis |
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Die Sockelbeiträge werden bei den Anlagen nicht angezeigt. Sie werden erst bei den Ergebnissen im Balken-Diagramm und im Ausdruck sichtbar. |
Neue Anlage hinzufügen
Auf der Karte vorgestellte Anlagenkomponenten können durch Klicken auf das entsprechende Anlagen-Bild hinzugefügt werden.
Es erscheint eine neue Karte mit den Eingabedaten der angeklickten Anlagenkomponente.
Wohngebäude
Nichtwohngebäude
Konfigurieren von Anlagenkomponenten und Verbräuchen
Hinweis |
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Ab ECO-CAD Version 2.0 sind die Nutzungsdauern von Anlagenkomponenten nicht mehr anpassbar. Sie sind nach den Bilanzierungsregeln für Nichtwohngebäude fest vorgegeben. |
Die Anlagenkomponenten-Karten für Wärmeerzeugung, Lüftung und Klimatisierung bestehen aus zwei Bereichen:
- Anlagenkomponente selbst (1)
Hier kann die Anlagenkomponente beliebig benannt werden.
Eine Zuordnung zu ÖKOBAUDAT ist mit dem oberstem Listeneintrag vorgefiltert. Im Falle, dass es nur einen einzigen passenden Eintrag in der ÖKOBAUDAT gibt oder die Blanzierungsregeln nur eine einziege Zuordnung erlauben, ist dieser Eintrag nicht editierbar (2). Ansonsten kann der entsprechende Eintrag der Ökobaudat durch Klick auf den Pfeil ausgewählt werden.
Menge bzw. Leistung müssen hier angepasst werden (3). - Anlagennutzung (4)
Hier ist die Zuordnung zur ÖKOBAUDAT entweder auch vorbelegt oder sie muss entsprechend der Nutzung aus den vorgefilterten Nutzungen ausgewählt werden (5).
Der jährliche Bedarf an Energie für die Anlagenkomponente sollte angegeben werden.
Die Karten der Anlagenkomponenten können durch Klick auf den Entfernen-Knopf (6) gelöscht werden.
Ermittlung des Energiebedarfs aus dem Energieberater
PV-Anlagen
Die Karte für die PV-Anlage (1) ist ähnlich wie Karten der anderen Anlagenkomponenten aufgebaut. Hier folgen die Eingaben zur Eigenverbrauch und Einspeisung des durch PV-Anlage produzierten Stroms (2) nach der Eingabe der Anlagenbezeichnung und Fläche der Solarmodule (3).
Wenn ein Stromspeicher Bestandteil der PV-Anlage ist, kann dieser im Bereich (4) angegeben werden. Falls keine Batterie vorhanden ist, kann die Kapazität der Batterie als "0" (Null) angegeben werden, somit wird der Stromspeicher nicht mitbilanziert.
Aufzugsanlagen
Bei einem Nichtwohngebäude werden die Aufzüge auf einer separaten Karte erfasst.
Info |
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Für die Erfassung der Aufzugsanlagen bei einem Wohngebäude siehe Sonstige Komponente. |
Zusammen mit den stockwerkabhängigen und stockwerkunabhängigen Aufzugskomponenten, wird bei einem Nichtwohngebäude der Energiebedarf für die Aufzüge mitbilanziert.
Dafür sind folgende Angaben notwendigt
- Energieeffizienzklasse des Aufzugs
- Nennlast
- Geschwindigkeit
- Nutzungskategorie (können aus der nebenstenden Tabelle abgelesen werden)
Zentrale Dienste
Hinweis |
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Zentrale Dienste schließen Gebäudemanagementsysteme, Brandmeldeanlagen, Schließanlagen und Zugangskontrollsysteme und andere Schwachstromanlagen (SIA 380/4:2006 nach VDI 3807–4:2008) sowie Videoüberwachungssysteme ein. |
Sonstige Komponenten
Anlagenkomponenten wie Pufferspeicher, Schornsteine, Rohre für Wärmepumpen sowie Aufzugsanlagen im Wohngebäude können in der Karte Sonstiges angegeben werden. Die auswählbaren Komponenten sind in den Bilanzierungsregeln für QNG vorgegeben.
Für das Anlegen von Aufzügen im Wohngebäude werden gleichzeitig zwei Sonstiges-Karten benötigt:
- eine für die stockwerkunabhängige Grundkomponente, bei denen die Menge auf die Anzahl von Aufzügen im Gebäude bezogen wird
- andere für die stockwerkabhängige Komponente. Die Menge bezieht sich dabei auf ein Stockwerk mit 3m Höhe.
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