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Frischwasserstationen können nach DIN

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Nach den KFW FAQ technische Mindestanforderungen 5.35 (Frischwasserstationen (Wohnungsstationen), Abbildung), können diese in der EnEV Berechnung als Zirkulationsleitung bilanziert werden s. Auszug.

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Quelle: Infoblatt Energieeffizient Bauen und Sanieren - Wohngebäude//Liste der Technischen FAQ (Stand 04/2018)

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18599:2018 bilanziert werden.

Gemäß DIN V 18599-5: 2018-09 (3.1.39) sind Wohnungsstationen als dezentrale Erzeugereinheit einzugeben.
„Systeme zur Heizung und/oder Trinkwassererwärmung, bei denen die zentral erzeugte Wärme durch erwärmtes Heizungswasser zu den Verbrauchern (meist Wohnungen) transportiert wird und bei denen die Erwärmung des Trinkwassers dort dezentral in der Wohnungsstation über einen Wärmeübertrager im Durchlaufprinzip, teilweise mit einer elektrischen Nachheizung, erfolgt.“

Wohnungsstationen sind Wärmeübergabestationen in den einzelnen Wohnungseinheiten, die über eine zentrale Heizungsanlage mit der Wärme für den Heizungs- und Warmwasser-Bedarf der Wohneinheit versorgt werden. Die Wärmeübergabe erfolgt über einen Wärmetauscher, so dass hierbei kein Wasseraustausch stattfindet. Deshalb kann kein Problem mit Legionellen bei der Warmwasserversorgung entstehen, woraus sich die alternative Bezeichnung "Frischwasserstation" ergibt. Damit das Warmwasser zu jeder Zeit unmittelbar zur Verfügung steht, muss die Heizungsanlage die gesamte Zeit durchgängig im Betrieb sein, auch im Sommer. Reicht die Temperatur des zentralen Heizwassers für das Warmwasser nicht aus, wird es in der Wohnungsstation durch einen elektrischen Durchlauferhitzer weiter auf die erforderliche Temperatur erhitzt.

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In der Erfassung wird bei einer Wohnungsstation die Heizungsseite ganz normal erfasst. Die Wohnungsstation wird auf der Trinkwasserseite über den Erfassungsassistenten als Wärmeerzeuger "über die Heizungsanlage - Wohnungsstation" angelegt. Sie ist dann automatisch mit dem Heizungsstrang verknüpft. Bei mehreren Strängen kann die Verknüpfung zum gewünschten Heizungsstrang manuell gewählt werden. Auf der Warmwasserseite fallen in der Erfassung nur die Anbindeleitungen in der Verteilung an. In der Bilanzierung wird der Warmwasserbedarf und die Verteilungsverluste der Wohneinheiten an die verknüpfte Heizungsverteilung weitergereicht und ab da auf der Heizungsseite weiter bilanziert. Auf der Warmwasserseite geht nur die elektrische Nachheizung ein, soweit diese erforderlich ist, um die notwendige Warmwassertemperatur zu erreichen. Der Anteil der elektrischen Nachheizung ergibt sich direkt aus der Warmwassertemperatur auf der Heizungsseite (Auslegungstemperaturen) und der notwendigen Mindesttemperaturdifferenz in der Übergabestation (standardmäßig 5°C).

In der Erfassung der Frischwasserstation werden in der Bilanz die Verluste der eigentlichen Warmwasserbereitung (aus vorgelagertem Heizungsteil) ausgewiesen. Reichen die Temperaturen des Heizungswasser nicht aus, um das Trinkwasser auf die gewünschte Temperatur zu erwärmen, so schaltet sich automatisch eine elektrische Nachheizung hinzu. Beide Anteile werden separat ausgewiesen und im Flussdiagramm dargestellt.


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Hinweis

Sollte für die Wohnungsstation eine 100%-ige Nachheizung angezeigt werden, fehlt vermutlich noch die Auslegungstemperatur der Wärmepumpe im Heizungsbereich

Hierzu gibt es eine Erläuterung im FAQ-Bereich

Wohnungsstation - FAQ - Confluence (atlassian.net)


Die Warmwassertemperatur zur Bestimmung des Energiebedarfs ist aufgrund der Legionellen-Gefahr mit einer Mindesttemperatur festgelegt. Daher beeinflusst die Senkentemperatur nicht den Energiebedarf für Warmwasser. Die Senkentemperatur gibt an, mit welcher Temperatur das Wasser aus dem Heizungskreislauf über den Wärmetauscher an den Warmwasserkreislauf abgegeben werden kann. Je niedriger dieser Wert eingestellt ist (je größer die Spreizung), desto mehr Energie wird für die Nachheizung benötigt (z. B. durch einen Heizstab), um die vorgeschriebene Mindesttemperatur im Warmwasserbereich zu erreichen.

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FAQ:HSETU HilfeCenter
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