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Hinweis | ||
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Anzeige der EE-Klasse im Programm Bei Neubau-Projekten nach GEG 2023 wird die EE-Klasse |
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In der DIN 18599 lassen sich die Daten aus der PV-Berechnung übernehmen. Wichtig ist, dass dafür der Haken für §23 Abs. 4 gesetzt ist:
Die monatliche Ertragsberechnung ist derzeit nur für Berechnungen nach DIN 18599 verfügbar.
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nicht angezeigt, weil hier die EE-Klasse nicht extra gefördert wird. Bei Bestands-Projekten ab GEG 2023 wird die EE-Klasse angezeigt, hier gibt es weiterhin eine Extra-Förderung für die EE-Klasse. |
Damit die EE-Klasse für Bestandsprojekte ab GEG 2023 angezeigt wird, ist eine Lüftungsanlage zwingend erforderlich.
Damit diese angerechnet wird, sind diese Haken Standardmäßig gesetzt.
Wenn beide Optionen angehakt sind, wird die EE-Klasse (sofern erfüllt) angezeigt.
Hinweis |
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Bitte beachten Sie außerdem, dass an flüssige Biomasse, Wärme- und Kälterückgewinnung sowie regenerative Kälteerzeugung keine Anforderung seitens des BEG besteht. Diese Daten fließen somit nicht in die Berechnung der EE-Klasse mit ein. D.h. es werden nur die Nutzungen erneuerbarer Energien nach GEG §§ 35 - 38 sowie §§ 40 und 44 für Wohngebäude und nach GEG §§ 35 - 38, 40, 41 und 44 für Nichtwohngebäude berücksichtigt. |
Auszug einfügen | ||||||
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