...
Untergeordnete Seiten (Anzeige untergeordneter Seiten) | ||
---|---|---|
|
7.1.2.3
Allgemein
GEG 2024 Bescheinigung Haken "Veröffentlichte Wärmeplanung" wird nur gesetzt, wenn die Wärmeplanung in der Vergangenheit liegt.
Hamburg
Anpassung Rechtsbezug Hamburgische Bauordnung
Gebührenänderung der VOSchA Hamburg
7.1.1.1
Allgemein
Versandmanager: Dokumente können nun auch beim E-Mail-Versand zu einer PDF Datei zusammengefasst werden
Ausdruck Rauchmelder: Anpassung der Raumbeschreibung in dem Ausdruck "Rauchwarnmelder - Liste dynamisch"
Gebäude-Teil: Erfassung der Etagen angepasst
Anzeige des Gefahrenstatus: Unterhalb der Liegenschaft-Blättern Schaltflächen wird nun der Gefahrenstatus der Liegenschaft angezeigt. Hier wird nun die höchste Gefahrenkklasse angezeigt, die bei den Standflächen eingetragen wurde.
Liegenschaftssortierung in "Termin & Resteliste", "Offene Postenliste" & "Rechnungsausgangsliste": Die Liegenschaften können nun Optional nach Kunden oder Blocknummer Sortiert werden
Anpassung der Messunsicherheit für Anlagen nach §44. BImSchV
Kehrbuch: Die Kennzeichnung der Unbenutzten Anlagen richtet sich nun nach der hinterlegten Rechtsgrundlage
Dachskizze: Erweiterung um Symbol für Leiter Keller/Tiefkeller
Länderbezogen
Mecklenburg Vorpommern
Neues Formular "Sichere Benutzbarkeit"
Anpassung der hoheitlichen Baugebühren auf den AW-Faktor 1,4 €/AW
Neue Rechtsbehelfsbelehrung für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Wählen Sie dazu unter Widerspruchsbehörde den Punkt "#Vorlage Landkreis Mecklenburgische Seenplatte#" aus.
Brandenburg
Bei Lüftungsanlagen kann nun ein dreijährlicher Überprüfungszyklus eingetragen werden.
Nordrhein Westfalen
Anpassung Rechtsgrundlage für Abnahmegebühren. (Tarifstelle)
Schleswig Holstein
Neue Formulare zur Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit / Besichtigung Rohbauzustandes / Vordruck für Feuerungsanlagen
Sachsen
Anpassung der Rechtsgrundlage in den Formularen zur Stilllegung einer Einzelraumfeuerungsanlage / zentralen Heizungsanlage
Baden Württemberg
Erweiterung Baurechtsbehörden bei der LUBW Abgabe
Anpassung der hoheitlichen Baugebühren auf den AW-Faktor 1,4 €/AW
Sachsen Anhalt
Anpassung der hoheitlichen Baugebühren auf den AW-Faktor 1,4 €/AW
Bremen
Anpassung der Rechtsbezüge bezüglich der bremischen Landesbauordnung
7.0.8.4
...
Die neue Kehr- und Überprüfungsordnung ist im Gesetzesblatt veröffentlicht worden und damit ab sofort gültig.
Der AW-Faktor für hoheitliche Gebühren wurde auf 1,40 €/AW erhöht.
Wichtig !!!
Für hoheitlichen Schornsteinfegertätigkeiten, die bis zum 20.01.2025 durchgeführt wurden, sind die Regelungen der „alten“ Kehr- und Überprüfungsordnung anzuwenden.
D.h. bitte rechnen Sie vor Einspielen des Updates alle hoheitlichen Tätigkeiten noch mit dem alten Faktor ab.
7.0.7.4
...
Allgemein
ZStat Prüfer für 2025: Sie können nun auch im Geschäftsjahr 2025 Ihre Feuerstätten auf Plausibilität überprüfen.
Gemeinsamer Druck: Der Druck wurde im Bereich der Feuerstättenbescheide angepasst.
7.0.6.3
...
Allgemein
GEG: Keine Prüfung auf Regelung bei Brauchwasseranlagen
Übernahme Benutzungsintensität in die Feststoff-Feuerstätte, wenn diese an einer unbenutzten Abgasanlage (KÜO 1.9) hängt.
...
Anpassung Gebührenliste (Gebühren zur Bauabnahme)
Die Gebühren GW2f & Ap1f wurden in freie Tätigkeiten umgewandelt
7.0.4.2
...
wir haben vom Zentralinnungsverband noch einmal einen neuen ZSTAT-Prüfer erhalten und
in der neuen Version 7.0.4 von KAMIN Futura eingebunden.
...
Bitte nutzen Sie den Lauf „Vorbelegung der Nutzungsintensität für Feuerstätten“,
den wir Ihnen im Rahmen der ZSTAT unter den „ZSTAT-Anpassungen“ anbieten.
7.0.2.2
...
Jahreswechsel zu 2025
Mit dieser Version können Sie den Jahreswechsel zum Geschäftsjahr 2025 durchführen.
Weitere Informationen zum Jahreswechsel finden Sie in unserer Online-Hilfe (Jahreswechsel)
...
Die Statistik wurde für die Abgabe 2024 angepasst
Weitere Informationen zur ZStat-Statistik finden Sie in unserer Online-Hilfe (ZStat-Statistik)
Allgemein
Jahresplaner wurde angepasst
Interne Kehrbuchprüfung berücksichtigt nun Änderungsbescheide in einem Jahr nach der Feuerstättenschau. (Hinweis wegen zu großem Abstand zwischen Feuerstättenschau und Bescheid)
Fristenverwaltung: Die Erinnerungen/Mahnungen können nun an den Verwalter (bzw. and die Rechnungsadresse) versendet werden
...