Versionen im Vergleich

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7.1.2.3   

Allgemein

  • GEG 2024 Bescheinigung Haken "Veröffentlichte Wärmeplanung" wird nur gesetzt, wenn die Wärmeplanung in der Vergangenheit liegt.

Hamburg

  • Anpassung Rechtsbezug Hamburgische Bauordnung

  • Gebührenänderung der VOSchA Hamburg

7.1.1.1   

Allgemein

  • Versandmanager: Dokumente können nun auch beim E-Mail-Versand zu einer PDF Datei zusammengefasst werden

  • Ausdruck Rauchmelder: Anpassung der Raumbeschreibung in dem Ausdruck "Rauchwarnmelder - Liste dynamisch"

  • Gebäude-Teil: Erfassung der Etagen angepasst

  • Anzeige des Gefahrenstatus: Unterhalb der Liegenschaft-Blättern Schaltflächen wird nun der Gefahrenstatus der Liegenschaft angezeigt. Hier wird nun die höchste Gefahrenkklasse angezeigt, die bei den Standflächen eingetragen wurde.

  • Liegenschaftssortierung in "Termin & Resteliste", "Offene Postenliste" & "Rechnungsausgangsliste": Die Liegenschaften können nun Optional nach Kunden oder Blocknummer Sortiert werden

  • Anpassung der Messunsicherheit für Anlagen nach §44. BImSchV

  • Kehrbuch: Die Kennzeichnung der Unbenutzten Anlagen richtet sich nun nach der hinterlegten Rechtsgrundlage

  • Dachskizze: Erweiterung um Symbol für Leiter Keller/Tiefkeller

Länderbezogen

  • Mecklenburg Vorpommern

    • Neues Formular "Sichere Benutzbarkeit"

    • Anpassung der hoheitlichen Baugebühren auf den AW-Faktor 1,4 €/AW

    • Neue Rechtsbehelfsbelehrung für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Wählen Sie dazu unter Widerspruchsbehörde den Punkt "#Vorlage Landkreis Mecklenburgische Seenplatte#" aus.

  • Brandenburg

    • Bei Lüftungsanlagen kann nun ein dreijährlicher Überprüfungszyklus eingetragen werden.

  • Nordrhein Westfalen

    • Anpassung Rechtsgrundlage für Abnahmegebühren. (Tarifstelle)

  • Schleswig Holstein

    • Neue Formulare zur Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit / Besichtigung Rohbauzustandes / Vordruck für Feuerungsanlagen

  • Sachsen

    • Anpassung der Rechtsgrundlage in den Formularen zur Stilllegung einer Einzelraumfeuerungsanlage / zentralen Heizungsanlage

  • Baden Württemberg

    • Erweiterung Baurechtsbehörden bei der LUBW Abgabe

    • Anpassung der hoheitlichen Baugebühren auf den AW-Faktor 1,4 €/AW

  • Sachsen Anhalt

    • Anpassung der hoheitlichen Baugebühren auf den AW-Faktor 1,4 €/AW

  • Bremen

    • Anpassung der Rechtsbezüge bezüglich der bremischen Landesbauordnung

7.0.8.4

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Die neue Kehr- und Überprüfungsordnung ist im Gesetzesblatt veröffentlicht worden und damit ab sofort gültig.
Der AW-Faktor für hoheitliche Gebühren wurde auf 1,40 €/AW erhöht.

Wichtig !!!
Für hoheitlichen Schornsteinfegertätigkeiten, die bis zum 20.01.2025 durchgeführt wurden, sind die Regelungen der „alten“ Kehr- und Überprüfungsordnung anzuwenden.
D.h. bitte rechnen Sie vor Einspielen des Updates alle hoheitlichen Tätigkeiten noch mit dem alten Faktor ab.

7.0.7.4

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Allgemein

  • ZStat Prüfer für 2025: Sie können nun auch im Geschäftsjahr 2025 Ihre Feuerstätten auf Plausibilität überprüfen.

  • Gemeinsamer Druck: Der Druck wurde im Bereich der Feuerstättenbescheide angepasst.

7.0.6.3

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Allgemein

  • GEG: Keine Prüfung auf Regelung bei Brauchwasseranlagen

  • Übernahme Benutzungsintensität in die Feststoff-Feuerstätte, wenn diese an einer unbenutzten Abgasanlage (KÜO 1.9) hängt.

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  • Anpassung Gebührenliste (Gebühren zur Bauabnahme)

  • Die Gebühren GW2f & Ap1f wurden in freie Tätigkeiten umgewandelt

7.0.4.2

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wir haben vom Zentralinnungsverband noch einmal einen neuen ZSTAT-Prüfer erhalten und
in der neuen Version 7.0.4 von KAMIN Futura eingebunden.

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Bitte nutzen Sie den Lauf „Vorbelegung der Nutzungsintensität für Feuerstätten“,
den wir Ihnen im Rahmen der ZSTAT unter den „ZSTAT-Anpassungen“ anbieten.

7.0.2.2

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Jahreswechsel zu 2025

Mit dieser Version können Sie den Jahreswechsel zum Geschäftsjahr 2025 durchführen.
Weitere Informationen zum Jahreswechsel finden Sie in unserer Online-Hilfe (Jahreswechsel)

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Die Statistik wurde für die Abgabe 2024 angepasst
Weitere Informationen zur ZStat-Statistik finden Sie in unserer Online-Hilfe (ZStat-Statistik)

Allgemein

  • Jahresplaner wurde angepasst

  • Interne Kehrbuchprüfung berücksichtigt nun Änderungsbescheide in einem Jahr nach der Feuerstättenschau. (Hinweis wegen zu großem Abstand zwischen Feuerstättenschau und Bescheid)

  • Fristenverwaltung: Die Erinnerungen/Mahnungen können nun an den Verwalter (bzw. and die Rechnungsadresse) versendet werden

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