Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

Frage
Anker
Problem
Problem

Sie haben allgemeine Fragen bezüglich der Wie hinterlege ich eine GEG Prüfung im Programm?

Live-Suche
spaceKeyFAQ
sizelarge
placeholderSuche
typepage


Lösung
Anker
Lösung
Lösung

Inhalt
maxLevel1

GEG Prüfung


Die GEG Prüfung finden Sie unter dem Menüpunkt <Messung> und dem Button <GEG> :

Image RemovedImage Added


Es öffnet sich folgendes Fenster: 

Hier können Sie nun gebäudebezogene, eigentümerbezogene und anlagebezogene Daten und die Eckdaten der aktuellen Prüfung erfassen.


Haben Sie alle benötigten Daten erfasst, können Sie über die folgende Auswahl z.B. noch festlegen, ob die Gebühren für die GEG-Prüfung automatisch
bei Erstellung der Dokumente
erzeugt werden sollen :


Image RemovedImage Added


Ein Hinzufügen der Unterschrift ist über folgende Funktion möglich :



Image RemovedImage Added


Antworten auf verschiedene Fragen zur GEG-Prüfung


Frage:

Was genau wird bei der GEG Prüfung geprüft?

Antwort:

Bei Bestandanlagen estandsanlagen wird geprüft, ob

  1. ein mit Gas oder Flüssigbrennstoff beschickter Heizkessel, der außer Betrieb genommen werden musste, weiterhin betrieben wird
  2. Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen gedämmt sind
  3. ab 2025 unter Umständen ein mit Heizöl beschickter Heizkessel widerrechtlich eingebaut ist
  4. bei Zentralheizungen eine Regelungsanlage nach einer geeigneten Führungsgröße und der Zeit vorhanden ist


Bei Neuanlagen im Zuge der ersten Feuerstättenschau oder im Zuge der Bauabnahme wird geprüft ob

  1. eine Verschlechterung im Vergleich zur vorherigen Anlage stattgefunden hat
  2. bei Zentralheizungen eine Regelungsanlage nach einer geeigneten Führungsgröße und der Zeit vorhanden ist
  3. bei einer Zentralheizung eine Pumpe mit 3-stufiger, selbsttätiger Leistungsaufnahme vorhanden ist
  4. Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen gedämmt sind


Frage:

Gibt es einen Turnus, wie oft die GEG Prüfung erfolgen muss?

Antwort:

Das GEG wird immer im Zuge der Feuerstättenschau oder der Erstabnahme durchgeführt. Die GEG Prüfung ist wiederkehrend.


Frage:

Gibt es eine Grundlage ab wann die GEG-Prüfung durchgeführt werden muss (Baujahr des Gebäudes, Baujahr der Feuerstätte)?

Antwort:

Eigentümer, die vor dem 01.02.2002 im Gebäude gewohnt haben, sind von den Punkten (1) und (2) befreit.

Hat ein Eigentümerwechsel stattgefunden, so hat der neue Eigentümer 2 Jahre Zeit, seinen Pflichten in den Punkten (1) und (2) nachzukommen.


Frage:

Gibt es Unterschiede bei den verschiedenen Anlagen (Holz, Öl, Gas, Pellets etc.)?

Antwort:

Das GEG gilt nur für heizungstechnische Anlagen. Dies sind Flüssig/Gas Heizungen, Heizungen mit Brauchwasser, bei Feststoff Zentralheizungen und Zentralheizungen mit Brauchwasser.


Frage:

Warum ist der GEG Button einmal grau und einmal grün hinterlegt?

Antwort:

Der GEG Button ist nur aktiv, wenn Handlungsbedarf besteht. Dafür muss mindestens eine Vormerkung zur Feuerstättenschau vorhanden sein

Weitere Informationen zu den


Entscheidungskriterien der GEG Prüfung :


Weitere Informationen zu den Entscheidungskriterien der GEG Prüfung finden Sie hier: 

Entscheidungskriterien der GEG Prüfung - veraltet- 

Entscheidungskriterien der GEG Prüfung - Stand März 2024 -


Weitere Informationen zu der FSG Gebühr :


Weitere Informationen zu der FSG Gebühr mit der Änderung seit dem 01.01.2022 finden Sie hier: 

FSG Gebühr: Neu ab 01.01.2022

Widget Connector
urlhttps://www.youtube.com/watch?v=QL7I90Sr3Xk&list=PLuE7azYdn0XchF1xQf6dve2RxQ8Epl4_8&index=10

Auf dieser Seite 

ProblemFrage

Lösung

Videos

Dateien

Anhängepatterns.*pdf,.*doc,.*docx,.*txt,.*xls,.*xslx



Verwandte Artikel

Nach Stichwort filtern (Inhalt nach Stichwort)
showLabelsfalse
max5
spaceshilfe
showSpacefalse
sortmodified
reversetrue
typepage
cqllabel in ( "hilfe" , "faq" , "hilfecenter" ) and type = "page" and space = "FAQ"
labelsFAQ hilfe hilfecenter

 

Info

Kundenservice

Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Hotline :

per E-Mail an: hotline@hottgenroth.de oder
per Telefon an: 0221 - 70 99 33 99.

Wir sind Montag bis Donnerstag von 08:00 - 16:30 Uhr
und Freitag von 08:00 - 14:30 Uhr für Sie erreichbar.


Auszug einfügen
HSETU HilfeCenter
HSETU HilfeCenter
nopaneltrue

Videos
Anker
Videos
Videos

Widget Connector
urlhttps://www.youtube.com/watch?v=io5iUBJHmFw&list=PLuE7azYdn0XchF1xQf6dve2RxQ8Epl4_8&index=22