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GEG § 51

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§ 51 Anforderung bei Erweiterung und Ausbau
§ 51 Anforderung bei Erweiterung und Ausbau

EnEV (veraltet) § 9 Abs. 5

Sofern ein Anbau an ein Bestandsgebäude angebaut wird und eine neue Heizung eingebaut wird, kann dies nach EnEV § 9 Abs. 5 bilanziert werden. Hierzu werden der Bestand und der neu hinzukommende Gebäudeteil im Projekt eingegeben. Über die Funktion im EnEV Grenzwertdialog „Anbau/Ausbau > 50 m² + neue Heizung“ kann der Rechenansatz aktiviert werden, dazu müssen im Nachgang alle Bauteile die zum Anbau gehören über den Haken in der Hüllflächentabelle aktiviert werden.

Der Transmissionswärmeverlust wird dadurch nur auf den neu hinzukommenden Gebäudeteil berechnet, der Jahresprimärenergiebedarf aber für das komplette Gebäude.

Berechnung aktivieren:

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Bauteile deklarieren:

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