Optimierung der Kamin-Schnittstelle; Belegnummern mit vielen Stellen werden nun korrekt nach Datev exportiert
1.5.0.23 vom
Mehrwertsteueranpassung Photovoltaikanlage (0 % USt) gültig ab 01.01.2023
Durch Artikel 16 Nummer 5 i. V. m. Artikel 43 Absatz 6 des Jahressteuergesetzes 2022(JStG 2022) vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I Seite 2294) wurde mit Wirkung zum 1. Januar2023 in § 12 Absatz 3 UStG ein Nullsteuersatz auf die Lieferungen, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von bestimmtenSolarmodulen, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichenKomponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, eingeführt.
Sollten Sie hiervon betroffen sein, führen Sie bitte nach einem Programmupdate die Kontenaktualisierung durch:
Kontenaktualisierung für die Berücksichtigung der Photovoltaikanlage (0 % USt) durchführen
Wenn das Update installiert ist, kann über den Menü-Punkt "Verwaltung" → "Kontenaktualisierung" ein Assistent für das Anlegen der Konten gestartet werden:
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Wenn Sie den Schalter „Aktualisierung starten“ angewählt haben, erhalten Sie nach der Anpassung eine entsprechende Hinweis-Meldung der Änderungen: Image Added
Sollten nicht alle Konten geändert werden können (ggf. weil diese schon bebucht sind), erhalten Sie eine entsprechende Protokollliste, die ausgedruckt werden kann, damit Sie eine manuelle Anpassung der Konten durchführen können (Rechtsklick auf die Zeile für das betreffende Konto und "Konto im Kontenplan korrigieren" anklicken: Image Added
Nach Übernahme der Aktualisierung wird die FIBU automatisch mit einem Hinweis beendet, damit die neuen Konten zur Verfügung stehen:
Mit dem Update sind zwei neue Steuersätze automatisch angelegt worden, diese können über den Menü-Punkt "Verwaltung" → "Steuersätze" individuell angepasst werden können:
Anhebung der Elsterversion auf 37.2.6.0 für die Elstermeldungen 2023 für die folgenden Übermittlungsarten:
Umsatzsteuervoranmeldung
Dauerfristverlängerung
Zusammengefasste Meldung
1.4.77.20 vom
Elster-Schnittstellen
Elstermodule Version 35
Anhebung der Elsterversion auf 35.2.8.0 für die Elstermeldungen 2022 für die folgenden Übermittlungsarten:
Umsatzsteuervoranmeldung
Dauerfristverlängerung
Zusammengefasste Meldung
1.4.43.20 vom
Elster-Schnittstellen
Elstermodule Version 33
Anhebung der Elsterversion auf 33.2.4.0 für die Elstermeldungen 2021 für die folgenden Übermittlungsarten:
Umsatzsteuervoranmeldung
Dauerfristverlängerung
Zusammengefasste Meldung
1.4.11.20 vom
Mehrwertsteueranpassung im Zuge des Konjunkturpaketes gültig ab 01.07.2020
Bitte führen Sie nach einem Programmupdate die Kontenaktualisierung durch.
Die Kontenaktualisierung können Sie aufrufen innerhalb des Programms über den Menü-Punkt „Verwaltung“ -> „Kontenaktualisierung“
Es folgt die Kurzbeschreibung der Kontenaktualisierungs-Funktion:
Bild. Automatische Kontenaktualisierung.
Wenn Sie den Schalter „Aktualisierung starten“ angewählt haben, erhalten Sie nach der Anpassung eine entsprechende Hinweis-Meldung der Änderungen:
Sollten nicht alle Konten geändert werden können (ggf. weil diese schon bebucht sind), erhalten Sie eine entsprechende Protokollliste, die ausgedruckt werden kann, damit Sie eine manuelle Anpassung der Konten durchführen können:
Bild. Kontenliste vor Datenübernahme (optional).
Falls Sie die vorgeschlagene Kontobezeichnung übernehmen möchten, markieren Sie die entsprechende Zeile und wählen über einen Rechtsklick aus dem Kontextmenü die Option ‚Konto im Kontenplan korrigieren‘:
Bild. Datenübernahme.
Neue Steuersätze
Die Steuersätze wurden entsprechend erweitert.
Bild. Erweiterte Steuersätze.
Umsatzsteuer/Vorsteuer relevanten Konten
Für die korrekte Verbuchung der Umsatz- bzw. Vorsteuer wurden die Konto-Eigenschaften entsprechend angepasst.
Bild. Konto 8400 (SKR03) mit 19% bzw. 16% Umsatzsteuer.
Bild. Konto 3400 (SKR03) mit 19% bzw. 16% Vorsteuer
1.4.3.20 vom
Elster-Schnittstelle bei Ist-Versteuerung
Anpassung der USTVA
1.4.1.20 vom
Elster-Schnittstellen
Elstermodule Version 31
Anhebung der Elsterversion auf 31.4.2.0 für die Elstermeldungen 2020 für die folgenden Übermittlungsarten:
Umsatzsteuervoranmeldung
Dauerfristverlängerung
Zusammengefasste Meldung
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