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Nach der QNG-Kältemittelanforderung sollen möglichst nur Anlagen verwendet werden, die natürliche Kältemittel verwenden. Das Treibhauspotential natürlicher Kältemittel wird laut den QNG-Berechnungsvorschriften vernachlässigt.

Davon Abweichend dürfen die Qualitätssiegel QNG-Plus oder QNG-Premium an Gebäude vergeben werden, deren Anlagen mit nicht-natürlichen Kältemitteln betrieben werden, sofern das Treibhauspotential der Kältemittel mit Hilfe der Sonderberechnungsvorschrift F-Gase, Anhang 3.3. zur Anlage 3 ermittelt wurde.

Eingabe und Berechnung von F-Gasen in ECO-CAD

Nicht-natürliche Kältemittel können sowohl bei Klimaanlagen, als auch bei Wärmepumpen angegeben werden. Zur Eingabe muss der Schieberegler "F-Gas eingeben" (1) aktiviert werden. Werden natürliche Kältemittel genutzt, muss der Regler deaktiviert werden.


Über den Bereich "Kältemittel" (2) kann das genutzte nicht-natürliche
Kältemittel, entsprechend der Sonderberechnungsvorschrift F-Gase, ausgewählt werden. 


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Die zur Berechnung benötigten Werte für Leckage- und Entsorgungsrate sowie die Austauschzyklen, sind für die entsprechenden Anlagetypen nach Anhangdokument 3.3 Sonderberechnungsvorschrift F-Gase zu LCA Bilanzierungsregeln QNG definiert. Somit wird zur Bilanzierung der Anlagentyp benötigt. Die Auswahlmöglichkeit des Anlagetyps richten sich nach der Art der Anlagenkarte (Klimaanlage bzw. Wärmepumpe). 


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Die Füllmenge muss in kg gemäß Herstellerangaben auf eine gerundete Nachkommastelle für alle Kältemittel eingegeben werden.



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Tipp

Erst, wenn die Felder "Kältemittel", "Anlagentyp" und "Füllmenge" gesetzt sind, kann das Kältemittel in der Bilanzierung berücksichtigt werden. 


Ergebnisdarstellung in ECO-CAD

Das Treibhauspotenzial der Kältemittel wird in den Ergebnissen für das Modul "Nutzung [B1]" dargestellt und wird in dem Gesamtergebnis berücksichtigt. Die Bilanzierung betrifft nicht die Ergebnisse des Primärenergiebedarfs.



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Im Ausdruck werden die Eingaben sowie die einzelnen Schritte zur Berechnung des Treibhauspotentials dokumentiert.

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Anhang: Auszug aus für die Berechnung wichtigen Dokumenten


Hinweis

Die Bestimmung des GWP-Wertes für das Kältemittel erfolgt gemäß IPCC 4th AR, 2007 oder Umweltbundesamt Fachbroschüre Klimafreundliche Gebäudeklimatisierung, 2014, Tab. 1 und nicht nach ÖKOBAUDAT.
Dies ist zu berücksichtigen, da sich die Werte unterscheiden.