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Wie hinterlege ich eine GEG Prüfung im Programm?

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GEG Prüfung

Die GEG Prüfung finden Sie unter dem Menüpunkt <Messung> und dem Button <GEG> "Messung" und der Schaltfläche "GEG" :




Es öffnet sich folgendes Fenster: 

Hier können Sie nun gebäudebezogene, eigentümerbezogene und anlagebezogene Daten und die Eckdaten der aktuellen Prüfung erfassen.



Haben Sie alle benötigten Daten erfasst, können Sie über die folgende Auswahl z.B. noch festlegen, ob die Gebühren für die GEG-Prüfung automatisch
bei Erstellung der Dokumente erzeugt werden sollen:



Ein Hinzufügen der Unterschrift ist über folgende Funktion möglich:





Antworten auf verschiedene Fragen zur GEG-Prüfung


Frage:

Was genau wird bei der GEG Prüfung geprüft?

Antwort:

Bei Bestandsanlagen wird geprüft, ob

  1. ein mit Gas oder Flüssigbrennstoff beschickter Heizkessel, der außer Betrieb genommen werden musste, weiterhin betrieben wird
  2. Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen gedämmt sind
  3. ab 2025 unter Umständen ein mit Heizöl beschickter Heizkessel widerrechtlich eingebaut ist
  4. bei Zentralheizungen eine Regelungsanlage nach einer geeigneten Führungsgröße und der Zeit vorhanden ist


Bei Neuanlagen im Zuge der ersten Feuerstättenschau oder im Zuge der Bauabnahme wird geprüft ob

  1. eine Verschlechterung im Vergleich zur vorherigen Anlage stattgefunden hat
  2. bei Zentralheizungen eine Regelungsanlage nach einer geeigneten Führungsgröße und der Zeit vorhanden ist
  3. bei einer Zentralheizung eine Pumpe mit 3-stufiger, selbsttätiger Leistungsaufnahme vorhanden ist
  4. Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen gedämmt sind


Frage:

Gibt es einen Turnus, wie oft die GEG Prüfung erfolgen muss?

Antwort:

Das GEG wird immer im Zuge der Feuerstättenschau oder der Erstabnahme durchgeführt. Die GEG Prüfung ist wiederkehrend.


Frage:

Gibt es eine Grundlage ab wann die GEG-Prüfung durchgeführt werden muss (Baujahr des Gebäudes, Baujahr der Feuerstätte)?

Antwort:

Eigentümer, die vor dem 01.02.2002 im Gebäude gewohnt haben, sind von den Punkten (1) und (2) befreit.

Hat ein Eigentümerwechsel stattgefunden, so hat der neue Eigentümer 2 Jahre Zeit, seinen Pflichten in den Punkten (1) und (2) nachzukommen.


Frage:

Gibt es Unterschiede bei den verschiedenen Anlagen (Holz, Öl, Gas, Pellets etc.)?

Antwort:

Das GEG gilt nur für heizungstechnische Anlagen. Dies sind Flüssig/Gas Heizungen, Heizungen mit Brauchwasser, bei Feststoff Zentralheizungen und Zentralheizungen mit Brauchwasser.


Frage:

Warum ist der GEG Button einmal grau und einmal grün hinterlegt?

Antwort:

Der GEG Button ist nur aktiv, wenn Handlungsbedarf besteht. Dafür muss mindestens eine Vormerkung zur Feuerstättenschau vorhanden sein


Weitere Informationen zu den Entscheidungskriterien der GEG Prüfung:


Weitere Informationen zu den Entscheidungskriterien der GEG Prüfung finden Sie hier: 

Entscheidungskriterien der GEG Prüfung


Weitere Informationen zu der FSG Gebühr:


Weitere Informationen zu der FSG Gebühr mit der Änderung seit dem 01.01.2022 finden Sie hier: 

FSG Gebühr: Neu ab 01.01.2022

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