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Versionsnummer:

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3.

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Datum der letzten Änderung:

31

13.

03

09.

2020

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Inhalt
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Version

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2020

Kleinkorrekturen

  • Beim Nutzungsprofil "Wohngebäude mit zehn oder mehr Wohnungen" nach OIB-Richtlinie 6 von 2019 war eine falsche Nutzungszeit hinterlegt. Dieses führte zu einer unrealistischen durchschnittlichen Luftwechslerate und letztlich zu falschen Lüftungsverlusten. Dieses Problem wurde mit der aktuelen Gebäudeprofi-Version jetzt behoben.
  • Bei einigen Nichtwohngebäude-Nutzungsprofilen nach OIB-Richtlinie 6 von 2015, bei denen die spezifischen internen Gewinne von denen eines Wohngebäudes abweichen, wurde beim Referenz-Heizwärmebedarf zu hohe interne Gewinne berechnet. Statt der internen Gewinne der (Referenz-)Wohngebäudes wurde mit den tatsächlichen internen Gewinnen laut Nutzungsprofil gerechnet. Dies hatte teilweise zu einen etwas zu geringen Referenz-Heizwärmebedarf zur Folge. Auch dieses Problem wurde mit dem Update jetzt behoben.

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Version 6.1.0.20 vom 12.03.2020

OIB-Richtlinie 6 von 2019 in Wien in Kraft getreten

Als erstes Bundesland hat Wien anfang Februar die neue Ausgabe der OIB-Richtlinie von April 2019 in Landesrecht übernommen. Mit der Version 6.1.0 erhalten Sie die erste "offizielle" Gebäudeprofi-Ausgabe, die nach dieser Richtline rechnet. Projekte, die bereits mit der Version 6.0 unter OIB-Richtline 6 von 2019 erstellt worden sind (Beta-Betrieb), können aber problemlos weiter bearbeitet werden.

Die aktuellsten Ausgaben der OIB-Richtline 6 sowie des zugehörigen Leitfadens finden Sie im Internet-Auftritt des Österreichischen Institus für Bautechnik (OIB) unter der Adresse www.oib.or.at/de/oib-richtlinien/richtlinien/2019

Als nächstes Bundesland wird die OIB-Richtlinie 6 von 2019 aller Voraussicht nach in der Steiermark in Kraft treten. Derzeit geplander Termin ist der 1. Mai 2020.

Gebäude-Nutzungsprofile nach OIB-Richtlinie 6 von 2019

Im Gegensatz zur OIB-Richtlinie von 2015 wurden in der Ausgabe von 2019 einige Änderungen an den Nutzungsprofilen vorgenommen:

So unterscheidet die OIB jetzt im Wohngebäudebereich "1 - 2 Nutzungseinheiten", "3 - 9 Nutzungseinheiten" und "10 oder mehr Nutzungseinheiten",

Im Nichtwohngebäude dagegen wurden Nutzungsprofile zusammengefasst. So wurde beispielsweise aus den beiden Profilen "Kindergärten und Pflichtschulen" und "Höhere Schulen und Hochschulen" jetzt das Profil "Bildungseinrichtungen". Und auch "Hotels" und Pensionen" wurden zu einem gemeinsamen Profil "Beherbergungsprofile" zusammengenommen.

Die Bezeichnungen der Nutzungsprofile 2019 wurden mit Gebäudeprofi 6.1.0 an die "neue" OIB-Richtlinie 6 angepasst. Für bereits unter der OIB-Richtlinie 6 erstellte Projekte mit Nutzungsprofilen, die Zusammengefasst wurden, wird automatisch auf das "neue" Profil gewechselt.

Die Einstellung / Änderung der Nutzungsprofile erfolgt weiterhin entweder direkt beim Anlegen des Projekts oder im Arbeitsbereich "Optionen".

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Überarbeitete WUKSEA-Schnittstelle 2019 V5 für Energieausweise nach OIB-Richtlinie 6 von 2019

Zusammen mit der Übernahme der OIB-Richtlnie 6 von 2019 in Wien anfang Februar gab es eine Anpassung der WUKSEA-Schnittstelle (WUKSEA = Wiener Unabhängiges KontrollSystem für EnergieAusweise). Neben der generellen Möglichkeit, Energieausweise nach neuster Richtlinie zu übertragen, wurden die Abgaben der xml-Schnittstelle um einige neue Kennwerte der OIB 2019 erweitert, z.B. werden jetzt auch die Kohlendioxidemmissionen oder die Anlagenkennzahlen mit an WUKSEA übermittelt.

Nach OIB-Richtlinie 6 von 2015 erstellte Projekte werden weiterhin über die Schnittstelle V4 hochgeladen. Beide Schnittstellen sind parallel im Gebäudeprofi vorhanden und werden automatisch anhand des Projekts angesprochen.

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Die in diesen Unterlagen enthaltenen Angaben, Daten, Werte usw. können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Ebenso sind die Abbildungen unverbindlich.

Das vorliegende Dokument unterliegt dem Urheberrecht. Alle Rechte sind geschützt. Jegliche Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhalts, ganz oder teilweise, auf welche Art und Weise und mit welchen Mitteln, ist ohne schriftliche Zustimmung der Hottgenroth Software GmbH & Co. KG oder der ETU Software GmbH unzulässig und strafbar. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten, insbesondere für den Fall der Patenterteilung oder GM-Eintragung.

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2021

Anpassung des Berichts "Anforderungen" an GEG / BEG

Ende des Jahres 2020 hat das Gesamtenergiegesetz (GEG) die bis dahin gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahre 2014/2016 abgelöst. Mit dieser Anpassung wurden auch einige Anforderungen an die U-Werte geändert. Diese wurden in die aktuelle U-Therm-Version eingepflegt. Beim Ausdruck "U-Wert-Anforderungen" wurden die beiden neuen Rubriken "Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020, Innentemperaturen >= 19°C" und "Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020, Innentemperaturen von 12 bis 19°C" ergänzt:

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Ist einer dieser Punkte ausgewählt, so finden Sie in den jeweiligen Auswahlboxen jetzt die Bauteilbeschreibungen gemäß der Tabelle "Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden" aus Anlage 7 GEG.


Ergänzend zum Gebäudeenergiegesetz gibt es seit Juni 2021 eine Neuauflage der KfW-Förderungen im Wohn- und Nichtwohnungsbau. Diese laufen jetzt neu unter dem neuen Namen "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)":

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Auch hier wurden die Grenzwerte entsprechend der "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)", veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, angepasst

Anpassung des Berichts "Unternehmererklärung" an GEG

Wie bereits in der Energieeinsparverordnung wird auch Gebäudeenergiegesetz eine sogenannte Unternehmererklärung verlangt, In $96 heißt es dazu:

"Wer geschäftsmäßig an oder in einem bestehenden Gebäude Arbeiten durchführt, hat dem Eigentümer unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten in folgenden Fällen schriftlich zu bestätigen, dass die von ihm geänderten oder eingebauten Bau- oder Anlagenteile den Anforderungen der in den Nummern 1 bis 8 genannten Vorschriften entsprechen (Unternehmererklärung) [ ... ]"

Die bisher in U-Therm erhaltene Möglichkeit zur Ausstellung einer solchen Unternehmererklärung wurde entsprechend um das GEG erweitert.





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