Anpassung des Druckes der LSTB-Protokollanforderung
Version 5.34.0.20 vom
Anpassung der LSTB-Protokollanforderung
Version 5.33.
32
0.
0020
20 vom
10
Lohnsteuerrecht
Lohnsteuerrichtline
2019
2020
Für 2019 2020 wurde eine neue Lohnsteuerrichtline verabschiedet. Diese führt in der Regel zu einer Senkung der Lohnsteuer, Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages.
Anpassung der Lohnsteuerbescheinigung
2019
2020
Für den Versand der Lohnsteuerbescheinigung 2019 2020 wurden Anpassungen an die aktuelle Eric-Version durchgeführt.
Sozialversicherung
Beitragsbemessungsgrenzen
2019
2020
Die Die Beitragsbemessungsgrenzen wurden für 2019 2020 auf die folgenden Werte erhöht:
Art
Beträge/Monat
Beträge/Jahr
Kranken-/Pflegeversicherung (West und Ost)
:
4.
537
687,50 €/Monat
– 54
56.
450
250,00 €/Jahr
Renten-/Arbeitslosenversicherung (West)
:
6.
700
900,00 €/Monat
– 80
82.
400
800,00 €/Jahr
Renten-/Arbeitslosenversicherung (Ost)
:
6.
150
450,00 €/Monat
– 73
77.
800
400,00 €/Jahr
Beitragssätze 2020
Krankenversicherung
Der Gesetzgeber hat ab 2016 die allgemeinen Beitragssätze zur Krankenversicherung festgeschrieben. Diese liegen jeweils bei 7,30 % für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Darüber hinaus kann jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2019 liegt 2020 liegt bei 01,90 10 %. Für den Abruf des individuellen Zusatzbeitrages gehen sie über die folgende Funktion: Image Added
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist zum 01.01.2019 der Beitrag auch 2020 auf 3,05 % gestiegenfestgesetzt.
Rentenversicherung
Für die Rentenversicherung bleibt der Beitragssatz für 2019 2020 stabil auf 18,60 %.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung wird für 2019 2020 um 0,10 % auf 2,50 40 % gesenkt.
Insolvenzgeldumlage
Der Beitragssatz für die Insolvenzgeldumlage bleibt für 2019 2020 konstant bei 0,06 %.
Mini-Job / Gleitzone-Übergangsbereich
Mini-Job
Bis auf die U2 bleiben die Beitragssätze zu 2017 identisch, sodass sich folgende Werte für
2018
2020 ergeben:
Krankenversicherung: 13,00 %
Rentenversicherung: 15,00 %
Pauschale Lohnsteuer: 2,00 %
Umlage U1/U2: 0,90 % / 0,
24
19 %
Gleitzone / Übergangsbereich
Gleitzonenfaktor
Für
2019
2020 ist der Gleitzonenfaktor „F“ auf 0,
7566
7547 festgesetzt.
Elster-Schnittstellen
Elstermodule Version
29
31
Anhebung der Elsterversion auf
29
31.4.2
.6
.0 für die Elstermeldungen
2019
Info
title
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2020
Version 5.32.0.19 vom
Neue Gleitzone/Übergangsregelung/MidiJob ab 01.07.2019
Ab 01.07.2019 wird die Gleitzonenregelung erweitert auf einen Sozialversicherungspflichtigen Gehaltsbereich von 450,01 € bis 1300,00 €. Für alle Mitarbeiter die in der bisherigen Gleitzone gewesen sind, wird sich die Änderung unter Berücksichtigung des erweiterten Gleitzonenbereiches wiederspiegeln (dieser führt zu einer verminderten SV-Brutto welches für die Berechnung angesetzt wird).
Das Programm stellt automatisch die bisherigen SV-Pflichtigen Arbeitnehmer zum 01.07.2019, die in dem Bereich von 850,01 € bis 1300,00 € im Durchschnitt der letzten 6 Monate gewesen sind, auf die neue Gleitzonenregelung um.
Man kann die Umstellung bei den Mitarbeiterstammdaten (Tabreiter „Stammdaten“) unter dem Untertabreiter „Tätigkeit“ überprüfen. Hier wird bei der Umstellung der Eintrag „Ü2 – Übergangsbereich ab 01.07.2019“ gesetzt:
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Sollte der Mitarbeiter im Laufe des Jahres im Durchschnitt über die 1300,00 € pro Monat kommen (z.B. durch eine Zahlung eines Weihnachtsgeldes im Dezember), kann der Eintrag „Gleitzonenregelung nicht anwenden“ gesetzt werden, damit diese in KEINEM Monat Anwendung findet:
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Beim Erstellen der SV-Jahresmeldung wird dann Programmseitig geprüft, ob im Laufe des Jahres dann eine der folgenden Regeln für die drei Auswahlziffern zutrifft:
0 = kein Arbeitsentgelt innerhalb der Grenzen 1 = Arbeitsentgelt durchgehend innerhalb der Grenzen 2 = Arbeitsentgelt sowohl innerhalb als auch außerhalb der Grenzen