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Die Speicherauslegung anhand der Biomasse ist über zwei verschiedene Kriterien möglich:

  • nach gesetzlichen Vorgaben
  • anhand eines Heizvorgangs

"Nach gesetzlichen Vorgaben" wird bei Holzvergaserkesseln, entsprechend der 1.BlmSch-V. vom 26.01.2010, ein Mindestvolumen des Speichers von 55 Liter je kW Nennwärmeleistung des Erzeugers gefordert. Maximal sollte der Pufferspeicher die Grenze von 100 Liter je kW Nennwärmeleistung nicht übersteigen, Ausnahmen bilden Schichtladespeicher. Der Standardwert von 55 l/kW ist in der Software hinterlegt und kann je nach Bedarf abgeändert werden.

Die Wärmemenge, die ein Wärmeerzeuger in einer bestimmten Zeit im Dauerbetrieb an die Anlage maximal abgeben kann, wird auf dem Typenschild als Nennwärmeleistung angegeben. Bei modulierenden Wärmeerzeugern ist ein Nennwärmeleistungsbereich angegeben, wobei die maximale Angabe die Nennwärmeleistung ist.

Die Berechnung "anhand eines Heizvorgangs" erfolgt nach DIN EN 303-5 1999-6.

Während einer festgelegten Abbrandperiode wird in Verbindung mit der Heizlast des Gebäudes und der max./min. Wärmeerzeugerleistung ein minimales Pufferspeichervolumen errechnet.

Nach DIN EN 303-5 ist darauf zu achten, dass bei automatisch bestückten Heizkesseln die kleinste Wärmeleistung höchstens 30% der Nennwärmeleistung betragen darf. Außerdem ist bei gleichen Wärmeerzeugertypen darauf zu achten, dass sowohl die Brennstoffzufuhr als auch die Luftzufuhr kontinuierlich oder intermittierend erfolgt.

Die Berechnung des Speichervolumens über den Heizvorgang ist nur sinnvoll, wenn die benötigte Heizlast des Gebäudes kleiner bzw. deutlich kleiner als die der Wärmeerzeugerleistung ist. Außerdem ist nach DIN eine Mindestspeichergröße von 300l vorgeschrieben.

Über die Schaltfläche "Auswählen" kann ein zu dem Ergebnis passender Speicher ausgewählt werden. Um eine schnelle Auswahl zu ermöglichen, kann innerhalb des Katalogs nach Herstellern und Volumen gefiltert werden.

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