Für das EEWärmeG wird ein abweichender Gebäudebedarf berechnet, hier wird der Bedarf des Gebäudes nach DIN 18599 Beiblatt 2 ohne die Erzeugungsverluste und (sofern vorhanden) die Gutschrift einer Lüftungsanlage errechnet. Dadurch ergibt sich eine Abweichungen im Nutzenergie-/Heizwärmebedarf in der EnEV Berechnung zur Angabe im EEWärmeG DIN Formblatt.
In der DIN 4108-6/4701-10 Berechnung lässt sich dieser Wert folgendermaßen nachvollziehen:
Ausgabe EEWärmeG:
In den Berechnungsblättern der Anlagenbeschreibung gibt es folgenden Rechenweg dazu:
Hier werden die Erzeugungsverluste nicht mit eingerechnet, der Bedarf beträgt somit 254,15 kWh. Dieser Wert wird im letzten Schritt noch mit der Nutzfläche An multipliziert (im Beispiel 207,4 m²). Daraus errechnet sich ein Wärmebedarf von ca. 52.710 kWh. Eine geringe Abweichung kann aufgrund von Rundungsdifferenzen auftreten.
Hinweis | ||
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Für das EEWärmeG wird der Wärme-/Kältebedarf das Gebäudes ohne die Erzeugungsverluste und (sofern vorhanden) die Gutschriften der Lüftungsanlage berechnet s. DIN 18599 Beiblatt 2. |
Für Nichtwohngebäude ist der Rechenweg identisch, je nach Größe und Komplexität der Anlagentechnik ist eine Nachvollziehbarkeit des Wärme-/Kälteenergiebedarfs ggf. aufwändiger.
Dadurch ergibt sich z.B. auch ein unterschiedlicher Deckungsanteil für die Solaranlage im direkten Vergleich EEWärmeG und z.B. im Energieausweis
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, was aufgrund der unterschiedlichen Betrachtung korrekt ist. Es ist jedoch im Energieausweis möglich, den Deckungsanteil manuell anzupassen damit diese übereinstimmt.
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