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Die Berechnung des zulässigen Sonneneintragskennwertes erfolgt nach DIN 4108-2:2013, dort gibt es eine entsprechende Formel.

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Die durch die DIN 4108-2:2013 Tabelle 8 vorgegebenen anteiligen Sonneneintragskennwerte gelten für grundflächenbezogene Fensterflächenanteile von etwa 25%. Durch den anteiligen Sonneneintragskennwert S2 erfolgt eine Korrektur des S1-Wertes in Abhängigkeit vom Fensterflächenanteil, wodurch die Anwendbarkeit des Verfahrens auf Räume mit grundflächenbezogenen Fensterflächenanteilen abweichend von 25% gewährleistet wird. Für Fensterflächenanteile kleiner 25% wird S2 positiv, für Fensterflächenanteile größer 25% wird S2 negativ.

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