seit dem 01.01.2016 gilt eine Verschärfung auf den Jahresprimärenergiebedarf des Referenzgebäudes um 0,75. Diese Verschärfung ist aber nicht für die KFW / BEG Berechnung anzuwenden. Dies bedeutet, dass für die Berechnung der KFW EFH die Grundlage das Referenzgebäude 100% genommen werden muss und nicht der verschärfte Wert.
Dies führt oftmals zur Verwirrung, da die errechneten Werte von Anwendern nicht nachvollzogen werden können.
Beispiel:
Basis der Berechnung des EH-Wertes ist der 100%-Ref.Wert, diesen geben wir in den GEG / BEG Anforderungen aus (Drucken)
Hinweis | ||
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die Verschärfung von 25 % bezieht sich auf den Neubau-Anforderungswert Jahres-Primärenergiebedarf Referenzgebäude, beim GEG gibt es keine Anforderungen an die Endenergie. Beim BEG muss bei der Neubauförderung die Einsparung des Jahres-Primärenergiebedarfs, des Endenergiebedarfs und der CO2-Emission relativ zum Neubau angegeben werden, d.h. hier müssen alle Werte des Referenzgebäudes um 25 % reduziert werden |
Auszug einfügen | ||||||
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