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7.0.2.3
Allgemein
GEG 2024 Bescheinigung Haken "Veröffentlichte Wärmeplanung" wird nur gesetzt, wenn die Wärmeplanung in der Vergangenheit liegt.
Hamburg
Anpassung Rechtsbezug Hamburgische Bauordnung
Gebührenänderung der VOSchA Hamburg
7.0.1.5
Allgemein
Versandmanager: Dokumente können nun auch beim E-Mail-Versand zu einer PDF Datei zusammengefasst werden
Ausdruck Rauchmelder: Anpassung der Raumbeschreibung in dem Ausdruck "Rauchwarnmelder - Liste dynamisch"
Gebäude-Teil: Erfassung der Etagen angepasst
Anzeige des Gefahrenstatus: Unterhalb der Liegenschaft-Blättern Schaltflächen wird nun der Gefahrenstatus der Liegenschaft angezeigt. Hier wird nun die höchste Gefahrenkklasse angezeigt, die bei den Standflächen eingetragen wurde.
Liegenschaftssortierung in "Termin & Resteliste", "Offene Postenliste" & "Rechnungsausgangsliste": Die Liegenschaften können nun Optional nach Kunden oder Blocknummer Sortiert werden
Anpassung der Messunsicherheit für Anlagen nach §44. BImSchV
Kehrbuch: Die Kennzeichnung der Unbenutzten Anlagen richtet sich nun nach der hinterlegten Rechtsgrundlage
Dachskizze: Erweiterung um Symbol für Leiter Keller/Tiefkeller
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Wichtig !!!
Für hoheitlichen Schornsteinfegertätigkeiten, die bis zum 20.01.2025 durchgeführt wurden, sind die Regelungen der „alten“ Kehr- und Überprüfungsordnung anzuwenden.
D.h. bitte rechnen Sie vor Einspielen des Updates alle hoheitlichen Tätigkeiten noch mit dem alten Faktor ab.
7.0.7.4
Allgemein
ZStat Prüfer für 2025: Sie können nun auch im Geschäftsjahr 2025 Ihre Feuerstätten auf Plausibilität überprüfen.
Gemeinsamer Druck: Der Druck wurde im Bereich der Feuerstättenbescheide angepasst.
7.0.6.3
Allgemein
GEG: Keine Prüfung auf Regelung bei Brauchwasseranlagen
Übernahme Benutzungsintensität in die Feststoff-Feuerstätte, wenn diese an einer unbenutzten Abgasanlage (KÜO 1.9) hängt.
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Die Statistik wurde für die Abgabe 2024 angepasst
Weitere Informationen zur ZStat-Statistik finden Sie in unserer Online-Hilfe (ZStat-Statistik)
Allgemein
Jahresplaner wurde angepasst
Interne Kehrbuchprüfung berücksichtigt nun Änderungsbescheide in einem Jahr nach der Feuerstättenschau. (Hinweis wegen zu großem Abstand zwischen Feuerstättenschau und Bescheid)
Fristenverwaltung: Die Erinnerungen/Mahnungen können nun an den Verwalter (bzw. and die Rechnungsadresse) versendet werden
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