Version 3.2.0.23 vom 09.01.2024
Gebäudeenergiegesetz 2024
Seit dem 1. Januar 2024 ist überarbeitete Version des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024, Veröffentlicht am ) in Kraft getreten. Hierzu wurden folgende Anpassungen im Programm vorgenommen:
Unternehmererklärung:
Bezüglich der Anforderungen an die U-Werte (GEG, Anlage 7) hat sich gegenüber dem GEG 2023 nichts verändert. Entsprechend wurden in dieser neuen U-Therm-Version nur Bezeichnungen angepasst:
U-Wert-Anforderung GEG / BEG:
Einzige Änderung der neuen BEG-Förderung von Dezember 2023 ist eine Anpassung des Anforderungswertes für Türen bei niedrig beheizten Gebäuden. Alle weiteren U-Wert-Anforderungen sind gleich geblieben. Ausgabedatum von GEG und BEG wurden entsprechend angepasst.