Die Karte für die PV-Anlage (1) ist ähnlich wie die Karten der anderen Anlagenkomponenten aufgebaut.
Die Fläche der PV-Anlage (2) kann seit der Version 2.6.0 aus HottCAD übernommen werden. Dazu muss die Einstellung "Anlage aus HottCAD übernehmen" aktiviert sein.
Wird die PV-Anlage mit HottCAD erfasst und übernommen, werden die Felder Anlagenbezeichnung und Fläche (2) automatisch ausgefüllt.
Der Eigenverbrauch und die Einspeisung (3) sind für die Bilanzierung wichtig. Nur der Anteil der Bilanzwerte gemäß eigengenutztem Strom-/Wärmeanteil geht in die Bilanz des Gebäudes ein. Durch den Eigenverbrauch wird der gesamte Strombedarf des Gebäudes reduziert.
Wenn ein Stromspeicher Bestandteil der PV-Anlage ist, kann dieser im Bereich (4) angegeben werden. Falls keine Batterie vorhanden ist, kann die Kapazität der Batterie als "0" (Null) angegeben werden, somit wird der Stromspeicher nicht mitbilanziert.
Warnung |
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Bei der Aktivierung der Übernahme der PV-Anlage aus HottCAD können sich die Ergebnisse der Berechnung ändern. Außerdem werden alle im Bereich "Anlagen" angelegte PV-Anlagen-Karten entfernt, da es ansonsten zu Dopplungen der Anlagen kommen könnte. |
Energieberater-Projekte
Sobald eine Berechnung im Energieberater erfolgt ist, wird der Eigenverbrauch und die Einspeisung anhand von monatlichen Stromenergiebedarfen aus den Daten des Energieberaters und vom Projektstandort automatisch nach DIN V 18599-9:2018 berechnet und können nicht mehr editiert werden.
Hierfür ist die Angabe der Objektadresse (im Bereich Projektdaten) für die Ermittlung der standortspezifischen Strahlungsdaten erforderlich.
Weitere berechnungsrelevante Daten, wie zum Beispiel Peakleistung bei Norm-Prüfbedingungen am Anfang der Lebensdauer der PV-Module, werden aus den Herstellerdaten übernommen.
Die Batteriekapazität (4) wird für die Berechnung des Eigenverbrauchs berücksichtigt, jedoch nicht aus Energieberater übernommen.
Warnung |
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Hinweise zur Behebung möglicher Warnungen bei der PV-DIN-Berechnung sind im FAQ-Bereich zu finden. |
Reine ECO-CAD-Projekte
Die Eingaben zu Eigenverbrauch und Einspeisung (3) müssen entsprechend den TFAQs der KfW nach DIN V 18599-9:2018 (Abschnitt 7) berechnet und eingetragen werden.
Hinweis |
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Dabei ist zu beachten, dass entsprechend der TFAQs der KfW (Stand 01.08.2023) der Eigenverbrauch anders berechnet wird als für das GEG bzw. BEG. Daher weicht dieser Wert vom Wert des Eigenverbrauchs aus der GEG/BEG Berechnung, zum Beispiel im Energieberater, ab, weil unter anderem der Stromertrag standortabhängig berechnet werden muss. |
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