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Unter den Sondergebühren haben Sie die Möglichkeit, eigene Gebührenkürzel anzulegen und zu verwalten. Dabei wird in die erste Spalte das Gebührenkürzel eingetragen, in die zweite Spalte die Kurzbezeichnung für die Gebühr und in die dritte Spalte der Betrag in AW. Die Eintragung von Gebühren je Schornstein-Stockwerk wird in der nächsten Spalte festgelegt. So können auch eigene zusätzliche Kehrgebühren angelegt werden, bei denen die Schornstein-Stockwerke automatisch in die Berechnung einbezogen werden. In der nächsten Spalte wird die Gebühren-Art eingetragen. Zur Unterscheidung kommen: Grund-, Kehr-, Mess-, Abgaswege- und Sondergebühren, sowie Gebühren zur Feuerstättenschau. Dann erfolgt die Eingabe für Nebenkehrbuch 1 oder 2.
2-jährliche Sondergebühren:
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Bestimmung, in welchem Turnus eine Gebühr berechnet werden soll:
Einstufungsmessung:
Diese finden Sie unter "Dienste - Tätigkeiten (Gebühren) - Einstufungsmessung":
In den Menüpunkten Einstufung "Abgaswege Tätigkeiten", "Einstufungsmessung" und "nicht wiederkehrende Arbeiten" haben Sie die Möglichkeit festzulegen, welche Tätigkeiten vom Programm automatisch den jeweiligen Gruppen zugeordnet werden sollen.