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Für den Gebührenassistent sind im Gebührenkatalog freiwillige Gebühren hinterlegt. Diese entsprechen den gesetzlichen Gebühren. Sie können unabhängig vom Gebührenassistenten auch ganz normal als Gebühr verwendet werden. In der Gebührenliste erscheinen sie in einem eigenen Abschnitt am Ende der Tabelle:




Eigene, freiwillige Gebühren

Zusätzlich zu den freiwilligen Gebühren für den Gebührenassistenten können unter "Dienste / Gebühren / Eingabe/Änderung/Druck" unter dem Reiter "Freiwillige Messung" eigene freiwillige Gebühren erfasst werden. Die Bezeichnung der Gebühr darf hier keinem bereits im Katalog vorhandenem Kürzel entsprechen:

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