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In Mecklenburg Vorpommern können mehrere Behörden innerhalb eines Kehrbezirk Kehrbezirks zuständig sein. Damit ist die Zuweisung einer bestimmten Behörde zu einer Liegenschaft
für das Einzugsverfahren notwendig. So steht beim Erstellen der behördlichen Einzugverfahrens direkt die zuständige Behörde zur Verfügung.

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