Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

 


Inhalt

Untergeordnete Seiten (Anzeige untergeordneter Seiten)

Live-Suche
spaceKeyDOC
sizelarge




Anpassung Berechnung Pflegeversicherungbeitragssätze 07/2023

Grundbeitragssatz

Ab dem 01.07.2023 wird der Pflegeversicherungsgrundbeitrag von 3,05 % auf 3,40 % angehoben.

Zusatzbeitragssatz

Auch der Zusatzbeitragssatz für die Pflegeversicherung (wird alleine vom Arbeitnehmer getragen) wird ab dem 01.07.2023 von 0,35 % auf 0,60 % angehoben.

Entlastungsbeitragssatz pro Kind (Neu)

Neu Hinzugekommmen ist ein Beitragssatzreduzierung der ab dem 2. Kind (die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben) angerechnet wird, in Höhe von 0,25 % pro Kind.

Erfassung der Kinder für PV-Berechnung 07/2023

Zum Abrechnungsmonat Juli 2023 wurde die Neubewertung der Pflegeversicherung für die Berücksichtigung der Kinderanzahl beschlossen. Hierzu ist es Notwenidig das Geburtsdatum der Kinder in der Anwendung zu erfassen.

Hierfür ist in den Mitarbeiterstammdaten unter dem Tabreiter "Kassen" ein neuer Bereich hinzugekommen:

In diesem Bereich wird das Geburtsdatum für jedes Kind angeben (damit die Bewertung des vollendeten 25. Lebensjahres vorgenommen werden kann).

Beispielberechnungen:

FallartBeitragssatz (Gesamt)Anteil % Arbeitnehmer
(außer Sachsen)
Anteil % Arbeitgeber
(außer Sachsen)
Anteil % Arbeitnehmer
(Sachsen)
Anteil % Arbeitgeber
(Sachsen)
Hinweise/Bemerkungen
Kinderloser Arbeitnehmer4,00 %2,30 %1,70 %2,80 %1,20 %
Arbeitnehmer mit (1) Kind3,40 %1,70 %1,70 %2,20 %1,20 %Dieser Zeile gilt bei "Elterneigenschaft" und damit unabhängig vom Alter der Kinder
Arbeitnehmer mit 2 Kindern3,15 %1,45 %1,70 %1,95 %1,20 %Es werden nur Kinder berücksichtigt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Arbeitnehmer mit 3 Kindern2,90 %1,20 %1,70 %1,70 %1,20 %Es werden nur Kinder berücksichtigt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 
Arbeitnehmer mit 4 Kindern2,65 %0,95 %1,70 %1,45 %1,20 %Es werden nur Kinder berücksichtigt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 
Arbeitnehmer mit 5 (oder mehr) Kindern2,40 %0,70 %1,70 %1,20 %1,20 %Es werden nur Kinder berücksichtigt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben