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Anlagenkomponenten wie Pufferspeicher, Schornsteine, Rohre für Wärmepumpen sowie Aufzugsanlagen im Wohngebäude können in der Karte Sonstiges angegeben werden. Die auswählbaren Komponenten sind in den Bilanzierungsregeln für QNG vorgegeben. Im Nichtwohngebäude gibt es für die Aufzüge eine eigene Karte, daher sind für Nichtwohngebäude auf der Karte "Sonstiges" nur Pufferspeicher, Schornsteine sowie Rohre für Wärmepumpen auswählbar.

Für das Anlegen von Aufzügen im Wohngebäude werden gleichzeitig zwei Sonstiges-Karten benötigt:

  • eine für die stockwerkunabhängige Grundkomponente, bei denen die Menge auf die Anzahl von Aufzügen im Gebäude bezogen wird
  • andere für die stockwerkabhängige Komponente. Die Menge bezieht sich dabei auf ein Stockwerk mit 3m Höhe.

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