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Hier kann der von dem normalen Messturnus abweichende Gesamt-Messturnus eingetragen werden. Dieser muss immer größer oder gleich dem Pflicht-Messturnus sein!
In diesem Fall würde das bedeuten, dass die Feuerstätte zwar nach BImSchV nur im ungeraden Jahr messpflichtig ist, die Messung aber in Absprache mit dem Kunden jährlich durchgeführt wird. Die Messung wäre dann im ungeraden Jahr
wiederkehrend und im geraden Jahr freiwillig.
Das Programm erkennt dabei beim Anlegen der Messung selbst, welche Messart zu wählen ist.
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