Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Hier werden die im Gebäude verwendeten Anlagen zur Heizung, Kühlung und Lüftung sowie etwaige PV-Anlagen erfasst.

Inhalt

Wohngebäude: Pauschaler Strombedarf

und Sockelbetrag

Die Karte (1) wird automatisch angelegt und ist nicht löschbar. Hier wird der pauschale Strombedarf sowie die Auswahl des energetischen Standards des Gebäudes für die Ermitllung des pauschalen Sockelbetrags dargestellt.

Nach den Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude wird der Energiebedarf der Nutzer mit 20 kWh Endenergie (Netzstrom)/m² beheizter NRF angenommen.Zusätzlich werden noch einige


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Nichtwohngebäude: Beleuchtungsstrom

Während bei Wohngebäuden der Strombedarf durch Beleuchtung in der Pauschale enthalten ist, muss er bei Nichtwohngebäuden hier angegeben werden.

Der Nutzerstrom wird anhand der DIN18599-Zonen berechnet, die in HottCAD den Räumen zugewiesen sind. Der Bedarf an Kälte und Wärme wird später bei den zugehörigen Anlagenkomponenten erfasst (Hilfsenergie ist in den ÖKOBAUDAT-Datensätzen zur Nutzung inbegriffen).

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Sockelbetrag

Wohngebäude

Einige zur Anlage gehörigen Elemente werden durch einen pauschalen Sockelbetrag dargestellt und müssen nicht einzeln eingegeben werden. Dabei handelt es sich vorwiegend um Rohrleitungen, Kabel, Anschlussleitungen sowie Raumheizflächen.

Der Bei der Bilanzierung eines Wohngebäudes richtet sich der Wert des Sockelbetrags richtet sich Sockelbetrags  nach dem energetischen Standard des Gebäudes. Ist der Primärenergiebedarf des Gebäudes größer als 40% des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes aus dem GEG, dann werden andere Werte zugrunde gelegt, als bei einem kleineren Primärenergiebedarf. Daher kann hier in der Karte "Pauschaler Strombedarf und Sockelbetrag" noch ausgewählt werden, in welche dieser Kategorien der energetische Standard des Gebäudes fällt (2).

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Weitere Details können im Anhang 3.1.1 der Bilanzierungsregeln für nachhaltige Gebäude nachgelesen werden. Nebenstehend ist ein Auszug aus oben genanntem Dokument, welcher die Werte für den Sockelbetrag erläutert.

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Nichtwohngebäude

Wie bei dem Wohngebäude umfasst der Sockelbetrag bei Nichtwohngebäude die Bauteile der KG 400, die in der rechtsaufgeführten Tabelle erwähnt sind.

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Info

Bei Nichtwohngebäude ist der Sockelbetrag vom Anforderungsniveau abhängig.


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Hinweis

Die Sockelbeiträge werden auf dieser Seite bein den Anlagen nicht angezeigt. Sie werden erst bei den Ergebnissen dargestellt.

Anlegen von Anlagenkomponenten

Neue Anlage hinzufügen

Auf der Karte (3) vorgestellte Anlagenkomponenten können durch Klicken auf das entsprechenden Anlagen-Bild (4) hinzugefügt werden.

Es erscheint eine neue Karte mit den Eingabedaten der angeklickten Anlagenkomponente.




Image Removed Wohngebäude                                                                                                     Nichtwohngebäude

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Konfigurieren von Anlagenkomponenten und Verbräuchen


Hinweis

Ab ECO-CAD Version 2.0 sind die Nutzungsdauern von Anlagenkomponenten nicht mehr anpassbar. Sie sind nach der in Kraft treten der Bilanzierungsregeln für Nichtwohngebäude fest vorgegeben.


Die Anlagenkomponenten-Karten für Wärmeerzeugung, Lüftung und Klimatisierung bestehen aus zwei Bereichen:

  • Anlagenkomponente selbst (5)
    Hier kann die Anlagenkomponente beliebig benannt werden.
    Eine Zuordnung zu ÖKOBAUDAT ist  mit dem oberstem Listeneintrag vorgefiltert. Im Falle, dass es nur einen einzigen passenden Eintrag in der ÖKOBAUDAT gibt oder die Blanzierungsregeln nur eine einziege Zuordnung erlauben, ist dieser Eintrag nicht editierbar (6). Ansonsten kann der entsprechende Eintrag der Ökobaudat durch Klick auf den Pfeil  ausgewählt werden.
    Menge bzw. Leistung müssen hier angepasst werden (7).
    Gegebenenfalls muss die Nutzungsdauer noch angepasst werden.
  • Anlagennutzung (8)
    Hier ist die Zuordnung zu ÖKOBAUDAT entweder auch vorbelegt oder sie sollte entsprechend der Nutzung aus den vorgefilterten Nutzungen ausgewählt werden (9).
    Der jährliche Bedarf an Energie für die Anlagenkomponente sollte angegeben werden.

Die Karten der Anlagenkomponenten können durch Klick auf den Entfernen-Knopf (10) gelöscht werden.


Ermittlung des Energiebedarfs aus dem Energieberater

Der Energiebedarf der Anlagenkomponenten kann bspw. mit dem Energieberater ermittelt werden.

Die Wärmeerzeuger sollten insgesamt den Bedarf an Heizung und Warmwasser (Nutzenergie) abdecken, die Kälteerzeuger entsprechend den Bedarf an Kühlung (Nutzenergie). Bei Lüftungsanlagen und der Beleuchtung ist der Strombedarf gefragt, der als Endenergie im Energieberater ausgegeben wird. Nebenstehend sind die entsprechenden Werte in einer Ergebnistabelle des Energieberaters markiert.

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Screenshot aus Energieberater

PV-Anlagen

Die Karte für die PV-Anlage (11) ist ähnlich wie Karten der anderen Anlagenkomponenten aufgebaut. Hier  folgen die Eingaben zur Eigenverbrauch und Einspeisung des durch PV-Anlage produzierten Stroms (13) nach der Eingabe der Anlagenbezeichnung und Fläche der Solarmodule (12).


Wenn ein Stromspeicher Bestandteil der PV-Anlage ist, kann dieser im Bereich (14) angegeben werden. Falls keine Batterie vorhanden ist, kann die Kapazität der Batterie als "0" (Null) angegeben werden, somit wird der Stromspeicher nicht mitbilanziert.

 

Aufzugsanlagen

Bei einem Nichtwohngebäude werden die Aufzüge auf einer separaten Karte erfasst.

Info

Für die Erfassung der Aufzugsanlagen bei einem Wohngebäude si. Sonstige Komponente.


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Zentrale Dienste


Hinweis

Zentrale Dienste schließen Gebäudemanagementsysteme, Brandmeldeanlagen, Schließanlagen und Zugangskontrollsysteme und andere Schwachstromanlagen (SIA 380/4:2006 nach VDI 3807–4:2008) sowie Videoüberwachungssysteme ein.

Die Karte Zentrale Dienste beinhaltet zwei Bereiche
  • Schwachstromanlagen, bei denen für die Bilanzierung die Anzahl der Anlagen (ausgenommen Videoüberwachungsanlagen) angegeben werden soll. Der Energiebedarf ist von der NRF des Gebäudes abhängig.
  • Videoüberwachungsanlagen, bei denen der Energiebedarf auf die überwachte Fläche bezogen ist.

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Sonstige Komponenten

Anlagenkomponenten wie Pufferspeicher, Schornsteine, Röhre für Wärmepumpen sowie Aufzugsanlagen im Wohngebäude können in der Karte Sonstiges

(15)

angegeben werden. Die auswählbaren Komponenten sind in den Bilanzierungsregeln für QNG vorgegeben.

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Nichtwohngebäude

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Für das Anlegen von den Aufzügen im Wohngebäude werden gleichzeitig zwei Sonstiges-Karten benötigt:

  • eine für die stockwerkunabhängige Grundkomponente, bei denen die Menge auf die Anzahl von Aufzügen im Gebäude bezogen wird
  • andere für die stockwerkabhängige Komponente. Die Menge bezieht sich dabei auf ein Stockwerk mit 3m Höhe.

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