Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

Versionsnummer: 5..x

Datum der letzten Änderung: 06.01.2022




Inhalt
maxLevel3
minLevel3


Version 5.70.0.21 vom  

Inhalt
maxLevel46
minLevel54

Lohnsteuerrecht

Lohnsteuerrichtline 2022

Für 2022 wurde eine neue Lohnsteuerrichtline verabschiedet. Diese führt in der Regel zu einer Senkung der Lohnsteuer, Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages.

Anpassung der Lohnsteuerbescheinigung 2022

Für den Versand der Lohnsteuerbescheinigung 2022 wurden Anpassungen an die aktuelle Eric-Version durchgeführt.

Ausgabe der Steueridentifikationsnummer auf den Lohnabrechnungen

Mit der aktuellen Version wird die Identifikationsnummer auf jeder Lohnabrechnung unterhalb der Empfängeradresse ausgegeben:
Image Added

Sozialversicherung Beitragssätze

Beitragsbemessungsgrenzen 2022

Die Beitragsbemessungsgrenzen wurden für 2022 auf die folgenden Werte erhöht:

ArtBeträge/MonatBeträge/Jahr
Kranken-/Pflegeversicherung (West und Ost)4.837,50 €/Monat58.050,00 €/Jahr
Renten-/Arbeitslosenversicherung (West)7.050,00 €/Monat84.600,00 €/Jahr
Renten-/Arbeitslosenversicherung (Ost)6.750,00 €/Monat81.000,00 €/Jahr
Beitragssätze 2022
Krankenversicherung

Darüber hinaus kann jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2020 liegt bei 1,30 %.
Für den Abruf des individuellen Zusatzbeitrages gehen sie über die folgende Funktion:

Pflegeversicherung

Bei der Pflegeversicherung ist der Beitrag auch 2022 auf 3,05 % festgesetzt.

Ab 01.01.2022 wird allerdings der Kinderlosenzuschlag von 0,25 % auf 0,35 % angehoben

Rentenversicherung

Für die Rentenversicherung bleibt der Beitragssatz für 2022 stabil auf 18,60 %.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist der Beitragssatz weiterhin auf 2,40 %.

Insolvenzgeldumlage

Der Beitragssatz für die Insolvenzgeldumlage wird 2022 auf 0,09 % gesenkt.

Mini-Job / Gleitzone-Übergangsbereich

Mini-Job

Die Beitragssätze für 2022:

Krankenversicherung:           13,00 %

Rentenversicherung:             15,00 %

Pauschale Lohnsteuer:            2,00 %

Umlage U1/U2:                        0,90 % / 0,29 %

Gleitzone / Übergangsbereich
Gleitzonenfaktor

Für 2022 ist der Gleitzonenfaktor „F“ auf 0,7509 festgesetzt.

Elster-Schnittstellen

Elstermodule Version 35

Anhebung der Elsterversion auf 35.2.4.0  für die Elstermeldungen 2022




Änderungen Sozialversicherung 2022

Erweiterung der SV-Schlüssel
  • 120 Versicherungspflichtige Altersvollrentner
  • 121 Auszubildende, innerhalb der Geringverdienergrenze
  • 122 Auszubildene in einer außerbetrieblichen Einrichtung
  • 123 Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr/Bundesfreiwilligendienst
  • 124 Heimarbeiter ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • 901 Nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, Sonderfälle
SV-Meldung
Entfall der Meldegründe 60 und 61

Ab den Monatswechsel auf das Jahr 2022, stehen bei der SV-Meldung die Meldegründe 60 (Änderung des Namens) und 61 (Änderung der Anschrift) nicht mehr zur Auswahl bereit

Hinterlegung des "Geburtsland"

Für die "Sofortmeldungen" ohne Versicherungsnummer ist ab dieser Version die Möglichkeit vorhanden, bei den Mitarbeiterstammdaten auch das "Geburtsland" zu hinterlegen:
Image Added

Neuregelung Arbeitslosenversicherung bei erreichen der Regelaltersgrenze

Die Aussetzung der Zahlung in die Arbeitslosenversicherung für die Regelaltersgrenze ist ab dem Sollmonat Januar 2022 wieder aufgehoben worden. Hierzu sollten für die betreffende Personengruppe "119" eine Ummeldung erfolgen (Abmeldung "32" mit dem der Beitragsgruppe "3301" zum 31.12.2021 und Anmeldung "12" mit der Beitragsgruppe "3321" ab 01.01.2022)






Info
titleHinweis

Die in diesen Unterlagen enthaltenen Angaben, Daten, Werte usw. können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Ebenso sind die Abbildungen unverbindlich.

Das vorliegende Dokument unterliegt dem Urheberrecht. Alle Rechte sind geschützt. Jegliche Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhalts, ganz oder teilweise, auf welche Art und Weise und mit welchen Mitteln, ist ohne schriftliche Zustimmung der Hottgenroth Software GmbH & Co. KG oder der ETU Software GmbH unzulässig und strafbar. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten, insbesondere für den Fall der Patenterteilung oder GM-Eintragung.

Hottgenroth Software GmbH & Co. KG oder ETU Software GmbH übernehmen keine Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt durch Fehler, Auslassungen oder Nichtübereinstimmungen zwischen Software und Handbuch verursacht werden