Für 2022 wurde eine neue Lohnsteuerrichtline verabschiedet. Diese führt in der Regel zu einer Senkung der Lohnsteuer, Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages.
Anpassung der Lohnsteuerbescheinigung 2022
Für den Versand der Lohnsteuerbescheinigung 2022 wurden Anpassungen an die aktuelle Eric-Version durchgeführt.
Sozialversicherung
Beitragsbemessungsgrenzen 2022
Die Beitragsbemessungsgrenzen wurden für 2022 auf die folgenden Werte erhöht:
Art
Beträge/Monat
Beträge/Jahr
Kranken-/Pflegeversicherung (West und Ost)
4.837,50 €/Monat
58.050,00 €/Jahr
Renten-/Arbeitslosenversicherung (West)
7.050,00 €/Monat
84.600,00 €/Jahr
Renten-/Arbeitslosenversicherung (Ost)
6.750,00 €/Monat
81.000,00 €/Jahr
Beitragssätze 2022
Krankenversicherung
Darüber hinaus kann jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2020 liegt bei 1,30 %. Für den Abruf des individuellen Zusatzbeitrages gehen sie über die folgende Funktion:
Pflegeversicherung
Bei der Pflegeversicherung ist der Beitrag auch 2022 auf 3,05 % festgesetzt.
Ab 01.01.2022 wird allerdings der Kinderlosenzuschlag von 0,25 % auf 0,35 % angehoben
Rentenversicherung
Für die Rentenversicherung bleibt der Beitragssatz für 2022 stabil auf 18,60 %.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung ist der Beitragssatz weiterhin auf 2,40 %.
Insolvenzgeldumlage
Der Beitragssatz für die Insolvenzgeldumlage wird 2022 auf 0,09 % gesenkt.
Mini-Job / Gleitzone-Übergangsbereich
Mini-Job
Die Beitragssätze für 2022:
Krankenversicherung: 13,00 %
Rentenversicherung: 15,00 %
Pauschale Lohnsteuer: 2,00 %
Umlage U1/U2: 0,90 % / 0,29 %
Gleitzone / Übergangsbereich
Gleitzonenfaktor
Für 2022 ist der Gleitzonenfaktor „F“ auf 0,7509 festgesetzt.
Elster-Schnittstellen
Elstermodule Version 35
Anhebung der Elsterversion auf 35.2.4.0 für die Elstermeldungen 2022
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