Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

Versionsnummer: 5..x

Datum der letzten Änderung: 06.01.2022




Inhalt
maxLevel3
minLevel3


Version 5.70.0.21 vom  

Lohnsteuerrecht

Lohnsteuerrichtline 2022

Für 2022 wurde eine neue Lohnsteuerrichtline verabschiedet. Diese führt in der Regel zu einer Senkung der Lohnsteuer, Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages.

Anpassung der Lohnsteuerbescheinigung 2022

Für den Versand der Lohnsteuerbescheinigung 2022 wurden Anpassungen an die aktuelle Eric-Version durchgeführt.

Sozialversicherung

Beitragsbemessungsgrenzen 2022

Die Beitragsbemessungsgrenzen wurden für 2022 auf die folgenden Werte erhöht:

ArtBeträge/MonatBeträge/Jahr
Kranken-/Pflegeversicherung (West und Ost)4.837,50 €/Monat58.050,00 €/Jahr
Renten-/Arbeitslosenversicherung (West)7.050,00 €/Monat84.600,00 €/Jahr
Renten-/Arbeitslosenversicherung (Ost)6.750,00 €/Monat81.000,00 €/Jahr
Beitragssätze
2020
2022
Krankenversicherung

Der Gesetzgeber hat ab 2016 die allgemeinen Beitragssätze zur Krankenversicherung festgeschrieben. Diese liegen jeweils bei 7,30 % für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber.Darüber hinaus kann jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2020 liegt bei 1,10 30 %.
Für den Abruf des individuellen Zusatzbeitrages gehen sie über die folgende Funktion:

Pflegeversicherung

Die Bei der Pflegeversicherung ist der Beitrag auch 2020 2022 auf 3,05 % festgesetzt.

Ab 01.01.2022 wird allerdings der Kinderlosenzuschlag von 0,25 % auf 0,35 % angehoben

Rentenversicherung

Für die Rentenversicherung bleibt der Beitragssatz für 2020 2022 stabil auf 18,60 %.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung wird für 2020 um 0,10 % ist der Beitragssatz weiterhin auf 2,40 % gesenkt.

Insolvenzgeldumlage

Der Beitragssatz für die Insolvenzgeldumlage bleibt für 2020 konstant bei wird 2022 auf 0,06 09 % gesenkt.

Mini-Job / Gleitzone-Übergangsbereich

Mini-Job

Bis auf die U2 bleiben die Beitragssätze zu 2017 identisch, sodass sich folgende Werte für 2020 ergebenDie Beitragssätze für 2022:

Krankenversicherung:           13,00 %

Rentenversicherung:             15,00 %

Pauschale Lohnsteuer:            2,00 %

Umlage U1/U2:                        0,90 % / 0,19 29 %

Gleitzone / Übergangsbereich
Gleitzonenfaktor

Für 2020 2022 ist der Gleitzonenfaktor „F“ auf 0,7547 7509 festgesetzt.

Elster-Schnittstellen

Elstermodule Version
31
35

Anhebung der Elsterversion auf 3135.2.4.2.0  für die Elstermeldungen 20202022









Info
titleHinweis

Die in diesen Unterlagen enthaltenen Angaben, Daten, Werte usw. können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Ebenso sind die Abbildungen unverbindlich.

Das vorliegende Dokument unterliegt dem Urheberrecht. Alle Rechte sind geschützt. Jegliche Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhalts, ganz oder teilweise, auf welche Art und Weise und mit welchen Mitteln, ist ohne schriftliche Zustimmung der Hottgenroth Software GmbH & Co. KG oder der ETU Software GmbH unzulässig und strafbar. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten, insbesondere für den Fall der Patenterteilung oder GM-Eintragung.

Hottgenroth Software GmbH & Co. KG oder ETU Software GmbH übernehmen keine Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt durch Fehler, Auslassungen oder Nichtübereinstimmungen zwischen Software und Handbuch verursacht werden