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Datum der letzten Änderung: 05.05.2021
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Mit Veröffentlichung der Bekanntmachungen zur Ausstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude Mitte April bzw. Anfang Mai 2021 können jetzt auch Energieausweise auf Verbrauchsbasis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 8. August 2020 erstellt werden.
In der aktuellen Ausgabe 4.0.0 unserer Software Verbrauchspass ist bereits die Möglichkeit zur Ausstellung von Energieausweisen für Wohngebäude enthalten! Energieausweise für Nichtwohngebäude können leider aktuell noch nicht mit der Software ausgestellt werden, da die Veröffentlichung leider erst am 3. Mai im Bundesanzeiger erfolgt ist und somit erst seit diesem Datum von uns umgesetzt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass zwar das Anfordern von Registriernummern bei DIBt für Energieausweise nach dem GEG möglich ist, derzeit aber noch keine Kontrolldateien erstellt werden können. Die dazu vom Ministerium zu erstellenden Schemadateien für die Abgabe von Kontrolldateien liegen derzeit noch nicht in einer finalen Version vor. Nach §99 GEG wird es Stichprobenkontrollen von Energieausweisen erst nach dem 31.07.2021 geben.
Einen kurzen Überblick über die Änderungen und Erweiterungen der Softwaredurch die Umstellung von EnEV auf GEG finden Sie hier:
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