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Neben der bisherigen Berechnung von End- und Primärenergie schreibt das Gebäudeenergiegesetzt jetzt auch die Angabe der CO2CO2-Emissionen vor. Die zugehörige Ausgabe befindet sich auf Seite 3 des Energieausweis oberhalb der Energieverbrauchsskala:
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Die Berechnung der Kohlendioxid-Emissionen (CO2-äuivalentäquivalent) berechnet sich analog zum Primärenergiebedarf aus dem Endenergiebedarf. Hierzu werden CO2CO2-Faktoren verwendet, die im Anhang des Gebäudeenergiegesetzes festgelegt sind. Wie bereits die Primärenergiefaktoren, werden jetzt auch die CO2CO2-Faktoren auf der Registerkarte "Gebäude" mit ausgegeben:
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Eine weitere Änderung bei der Ausstellung von Verbrauchsausweisen ist die Berücksichtigung von Leerständen. Bisher (EnEV 2013) wurde für die Raumwärme ein Zuschlagfaktor von 0,5 berücksichtigt, d.h. nicht (aktiv) beheizte Gebäudebereich wurde berücksichtigt, als ob sie "halb" mitbeheizt wurden (sei es aktiv oder durch "Wärmeklau" aus angrenzenden beheizten Teilen).
Dieser Zuschlagfaktor ist jetzt vom klimakorrigiertem Endenergieverbrauch abhängig und kann Werte zwischen 0,25 und 1,00 annehmen. Je höher der Endenergieverbrauch für die Raumheizung, desto niedriger ist der Zuschlagsfaktor. Genauere Angaben dazu befinden sich in der Bekanntmachung für Wohngebäude, die über das §-Zeichen in der Menü-Zeile des Programms aufgerufen werden kann.
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