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Versionsnummer: 5.32.x

Datum der letzten Änderung: 10.01.2020




Inhalt
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Version 5.32.0020 vom  

Lohnsteuerrecht

Lohnsteuerrichtline
2019
2020

Für 2019 2020 wurde eine neue Lohnsteuerrichtline verabschiedet. Diese führt in der Regel zu einer Senkung der Lohnsteuer, Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages.

Anpassung der Lohnsteuerbescheinigung
2019
2020

Für den Versand der Lohnsteuerbescheinigung 2019 2020 wurden Anpassungen an die aktuelle Eric-Version durchgeführt.

Sozialversicherung

Beitragsbemessungsgrenzen
2019
2020

 Die Die Beitragsbemessungsgrenzen wurden für 2019 2020 auf die folgenden Werte erhöht:

ArtBeträge/MonatBeträge/Jahr
Kranken-/Pflegeversicherung (West und Ost)
:
4.537,50 €/Monat
54.450,00 €/Jahr
Renten-/Arbeitslosenversicherung (West)
:      
6.700,00 €/Monat
80.400,00 €/Jahr
Renten-/Arbeitslosenversicherung (Ost)
:         
6.150,00 €/Monat
73.800,00 €/Jahr
Beitragssätze 2020
Krankenversicherung

Der Gesetzgeber hat ab 2016 die allgemeinen Beitragssätze zur Krankenversicherung festgeschrieben. Diese liegen jeweils bei 7,30 % für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Darüber hinaus kann jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2019  liegt bei 0,90 %.
Für den Abruf des individuellen Zusatzbeitrages gehen sie über die folgende Funktion:

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist zum 01.01.2019 auf 3,05 % gestiegen.

Rentenversicherung

Für die Rentenversicherung bleibt der Beitragssatz für 2019 stabil auf 18,60 %.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung wird für 2019 auf 2,50 % gesenkt.

Insolvenzgeldumlage

Der Beitragssatz für die Insolvenzgeldumlage bleibt für 2019 konstant bei 0,06 %.

Mini-Job / Gleitzone-Übergangsbereich

Mini-Job

Bis auf die U2 bleiben die Beitragssätze zu 2017 identisch, sodass sich folgende Werte für 2018 ergeben:

Krankenversicherung:           13,00 %

Rentenversicherung:             15,00 %

Pauschale Lohnsteuer:            2,00 %

Umlage U1/U2:                        0,90 % / 0,24 %

Gleitzone / Übergangsbereich

Für 2019 ist der Gleitzonenfaktor „F“ auf 0,7566 festgesetzt.

Elster-Schnittstellen

Elstermodule Version 29

Anhebung der Elsterversion auf 29.2.6.0  für die Elstermeldungen 2019









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