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Bei der Ermittlung nach "N-Zahl nach DIN 4708" wird im Regelfall für jede Wohnung nur der größte Verbraucher erfasst. Entweder eine Badewanne oder eine Brausekabine. In seltenen Fällen, wenn eine Gleichzeitigkeit nicht ausgeschlossen werden kann, z.B. bei räumlicher Trennung von Badewanne und Brausekabine, sind beide Verbraucher anzusetzen.
Die DIN 4708 Teil 1-3 bietet verschiedene Verbraucher/Zapfstellen an, die bei der "Bedarfskennzahl N" verwendet werden dürfen (DIN 4708 Teil 2 - Tabelle 4).
Als Ergebnis dieser Eingaben wird das "Abschätzvolumen" und der Wert für den Warmwasserbedarf angezeigt. Bei der Berechnung nach N-Zahl wird dieser Wert zusätzlich ausgewiesen.
Die Bedarfskennzahl N ist das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens für den Bedarf an erwärmten Trinkwasser. Sie ist identisch mit der Zahl der Einheitswohnungen, die in dem Bauvorhaben vorhanden sind, sie entspricht aber nicht unbedingt der Anzahl der Wohnungen (DIN 4708 Teil 1-3).