Für den iSFP müssen sog. Maßnahmenpakete in Form von Varianten angelegt werden. Es ist entweder möglich eine Komplettsanierung (eine Komplettvariante) zu erstellen, oder die Sanierungen in mehreren Maßnahmenpaketen vorzunehmen, dann sind mindesten drei Varianten anzulegen, maximal 5.
Im Falle einer Gesamtsanierung in einem Zug wird ein Maßnahmenpaket angelegt, indem alle Sanierungsschritte einzeln beschrieben werden.
Für den Sanierungsfahrplan werden einzelne Maßnahmenpakete angelegt und detaiiliert beschrieben, sodass die energetische Entwicklung der einzelnen Maßnahmen deutlich wird. Im Sanierungsfahrplan werden dann bei den einzelnen Maßnahmenpaketen nur die Komponenten angezeigt, die sich in zum vorherigen geändert haben bzw. hinzugekommen sind.
Wenn es nur zwei Varianten bzw. Maßnahmenpakete gibt, erscheint seitens der Druckappliaktion der dena ein Hinweis: ERROR - Es dürfen nicht genau 2 Maßnahmenpakete angegeben werden. Dies heißt konkret, dass man entweder eine Gesamtsanierung in einem Maßnahmenpaket, oder bei einem Sanierungsfahrplan mindestens drei Maßnahmenpakete (maximal 5) anlegt .
Hinweis: Wenn im Text von Maßnahmenpaket(en) gesprochen wird, handelt es sich dabei, um angelegte Varianten im Energieberater.
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