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Nach DIN 4108-2:2013 darf der Zuschlag angesetzt werden bei Nord-, Nordost- und Nordwestorientierte Fenster soweit die Neigung gegenüber dem Horizont >60° ist sowie Fenster, die dauernd vom Gebäude selbst verschattet sind (Fs-Wert von 1). Bei einem abweichenden FS-Wert gilt der Zuschlag nicht.
Um den Zuschlag für die Nord-Orientierung zu erhalten, gilt nach DIN 4108-2: 2013-08: Nord-, Nordost- und Nordwest-orientierte Fenster soweit die Neigung gegenüber der Horizontalen > 60 ° ist sowie Fenster, die dauernd vom Gebäude selbst verschattet sind
Das ist im Energieberater so umgesetzt, dass der Zuschlag für die Nordoroentierung gesetzt wird, wenn
Orientierung N, NO und NW + Fensterneigung > 60 °
Orientierung N, NO und NW + Fensterneigung < 60 ° + dauernd vom Gebäude selbst verschattet und damit habne wir die Bedingungen aus der Norm umgesetzt