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Die Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau entsprechend GEG § 51 beziehen sich nur auf den Transmissionswärmeverlust H’T bei Wohngebäuden bzw. auf die mittl. Wärmedurchgangskoeffizienten bei Nichtwohngebäuden der Erweiterung bzw. des Anbaus.  Anforderungswerte an den Jahres-Primärenergiebedarf gibt es nicht.

Nach § 51 GEG gilt dazu:

(1) Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf

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