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Die Berechnung des mittleren U-Wertes ist nach EnEV Anlage 2 Absatz 2.3. GEG Anlage 3  Entscheidend ist hier das Bauteile gegen Erdreich oder unbeheizten Raum (außer Dachraum) mit einem Faktor von 0,5 zu gewichten sind, unabhängig des in der Software hinterlegten Reduktionsfaktors. Dadurch ist es möglich, dass der mittlere U-Wert niedriger ist als die einzelnen U-Werte der Bauteile. Die Berechnung für den mittleren U-Wert lautet:

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Hinweis
titleHinweis

bei dem mittleren U-Wert handelt es sich nicht 1:1, um den Transmissionswärmeverlust Ht aus den KFW Anforderungen!

Weiterhin kann nach EnEV GEG Anlage 2 Abs. 2. 3 der Flächenanteil der Bodenplatte, der weiter als 5 Meter vom äußeren Rand des Gebäudes entfernt ist, in der Berechnung des mittleren U-Wertes unberücksichtigt bleiben. Um dies im Programm entsprechend zu berücksichtigen kann bei den Bodenplatten unter Bauteil Eigenschaften auf "weitere Eingaben" geklickt werden. Dort gibt es einen Extra Menüpunkt "Bodenplatte 5m".

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